Sächsische Zeitung, 29.05.2017
Gericht will geheime Akten zum „Sachsensumpf“ sehen
Der „Sachsensumpf“-Prozess am Dresdner Landgericht tritt derzeit auf der Stelle. Die Beweisaufnahme hat nach mehreren Verhandlungstagen noch immer nicht begonnen und Akten fehlen auch.
Dresden. Der „Sachsensumpf“-Prozess am Dresdner Landgericht kommt nur schwer in Gang. Am Montag musste die Verhandlung wegen Erkrankung einer Richterin stark abgekürzt werden. Zuvor hatte Verteidiger Thomas Giesen, der die 58 Jahre alte Hauptangeklagte vertritt, noch einmal seine grundlegende Rechtsauffassung erläutert. Demnach kann die frühere Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz schon deshalb nicht wegen Verfolgung Unschuldiger zu Verantwortung gezogen werden, weil die Behörde kein Teil der Strafverfolgung war und ist. Seine Mandantin sei zu keinem Zeitpunkt „zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufen gewesen“.
Der „Sachsensumpf“ sorgte 2007 für Schlagzeilen. Hohe Justizbeamte und Politiker sollten angeblich in Netzwerke der Organisierten Kriminalität verwickelt gewesen sein. Ermittlungen bestätigten das nicht. Die 58-Jährige hatte im Geheimdienst Informationen zu dem Fall gesammelt und in einem „Behördenzeugnis“ für den Generalstaatsanwalt aufbereitet.
Weil das Material nach Ansicht der Anklage nur auf Basis von Gerüchten und Vermutungen entstand und zu Ermittlungen gegen mehrere Personen führte, wurde die Frau wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Ein Polizist muss sich wegen Beihilfe verantworten. Beiden wird zudem zur Last gelegt, im „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschuss des Landtages die Unwahrheit gesagt zu haben.
Unterdessen besteht Richter Joachim Kubista darauf, dass alle Beteiligten bisher als geheim eingestufte Akten einsehen können. Das sei für ein faires Verfahren erforderlich, sagte er. Konkret geht es um zwei Aktenordner, die das Landesamt für Verfassungsschutz bislang unter Verschluss hält. In diesen Akten wird auch ein Anschreiben zum besagten „Behördenzeugnis“ vermutet. Es war vom damaligen LfV-Vize Olaf Vahrenhold unterzeichnet, der nicht auf der Anklagebank sitzt.
(dpa)