Süddeutsche Zeitung, 19.01.2020
Folgenlos verfasungsfeindlich ..
Vor genau drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einen schweren Fehler gemacht.
Das höchste Gericht hat es damals, es war im Januar 2017, abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Gericht hätte eine klare Linie ziehen können. Es hätte erklären können, bei welchen Hetzereien die Meinungsfreiheit endet; es hätte darlegen können, wo das Parteienprivileg aufhört; es hätte sagen können – ja es hätte sagen müssen – wo die eklatante Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Und es hätte Staat und Gesellschaft aufrütteln können, wachsamer zu sein, viel wachsamer gegen Rechtsextremisten. Diese Wachsamkeit ist bitter nötig, wie jüngst wieder die Schüsse auf das Bürgerbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby gezeigt haben.
Folgenlos verfassungsfeindlich
Karlsruhe hat damals zwar auf dreihundert Seiten zu beschreiben versucht, wo die Verfassungsfeindlichkeit beginnt, aber es hat die richtige Konsequenz, das Parteiverbot, daraus nicht gezogen. Das war, das ist ein gefährlicher Fehler, der bis heute im politischen Alltag spürbar ist. Die Rechtsextremisten haben aus dem Urteil nämlich die Lehre gezogen, dass man folgenlos verfassungsfeindlich sein und agieren darf. Es hätte gezeigt werden können, dass eine Partei, ob klein oder groß, nicht unter dem Schutz des Parteienprivilegs aggressiv gegen das Grundgesetz und seine Werte auftreten darf. Das Auftrumpfen des sogenannten völkischen Flügels in der AfD, wie es derzeit stattfindet, wäre nach einem NPD-Verbot nicht so leicht möglich gewesen. So aber wird dieser sogenannte völkische Flügel immer mehr zum Körper dieser Partei.
Eine naive Demokratie
Die NPD galt den Richtern in ihrem Urteil vom Januar 2017 zwar als verfassungsfeindlich. Ausdrücklich stellten sie die Wesensverwandtschaft der Partei mit der NSDAP fest. Aber die NPD war den Richtern nicht groß, nicht einflussreich und daher, wie sie meinten, nicht gefährlich genug, um sie zu verbieten. Die NPD habe nicht genügend Wirkkraft. Würde die NPD bei Wahlen die Prozente erreichen, die derzeit die AfD erreicht – die Richter hätten sie wohl verboten. Die NPD hätte vor drei Jahren verboten werden müssen. Nicht obwohl sie klein und bei Wahlen unbedeutend war, sondern gerade deswegen. Niemand hätte beim Verbot behaupten können, dass da eine Art Konkurrentenschutz für die anderen Parteien betrieben wird.
Die Parteiendemokratie ist wie ein Pilzgericht
Eine Demokratie, die sich aber erst wehrt, wenn es hochgefährlich wird, ist keine wehrhafte, sondern eine naive Demokratie. Mit der Parteiendemokratie verhält es sich wie mit einem Pilzgericht: Ein giftiger Pilz kann das ganze Essen verderben. Gewiss: Die staatlichen Institutionen in Deutschland sind gefestigt und stark genug, um eine verfassungsfeindliche Partei auszuhalten. Aber die Menschen, gegen die Neonazis hetzen, sind es nicht: Sie sind verletzlicher als der Staat. Ein Verbot der NPD wäre vorbeugender Opferschutz gewesen.
Natürlich schaltet ein Verbot den Rechtsextremismus nicht aus. Weder der Rechtsextremismus noch der Rassismus verschwinden, wenn eine Partei, die ihn propagiert, verboten wird. Der Rechtsextremismus bleibt da, er löst sich nicht mit der Partei auf. Wer aber mit dieser Begründung auf ein Parteiverbot verzichtet, der könnte ja auch auf Strafgerichte verzichten: Auch Kriminalität löst sich mit den Urteilen, die Kriminelle bestrafen, nicht auf. Gleichwohl sind Strafurteile ein Beitrag gegen die Verrohung und für die Zivilität einer Gesellschaft. Es geht um die Solidarität mit den Schutzbedürftigen dieser Gesellschaft. Das höchste deutsche Gericht hat vor drei Jahren den Schutzbedürftigen diese Solidarität versagt. Das Urteil war eine phlegmatische Entscheidung, die gefährliche Auswirkungen im Alltag hat.
Gefährdete Zivilität
Solidarität – das heißt auch Grenzen zu ziehen, wenn die Zivilität gefährdet wird. Ein Verbot der NPD wäre nicht einfach nur ein Verbot einer kleinen braunen und bösartigen Partei gewesen. Ein solches Verbot hätte Sensibilitäten wecken können und müssen – auch bei den anderen staatlichen Organen, auch bei der Polizei, auch bei den Gerichten.
Gegen Verrohung ist ein Kraut gewachsen
Meinungsfreiheit? Nein, Schmähungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit. Ja, das Wort "Volksverräter" ist ein hetzendes und strafbares Wort. Nein, es stimmt nicht, dass gegen die Verrohung kein Kraut gewachsen ist. Ja, die Polizei kann die Personalien der Pöbler feststellen. Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Verunglimpfung des Staats, Volksverhetzung. Es ist ungut, wenn die Polizei unterstellt, dass ja "eh nichts herauskommt". Auch deshalb ist es zur Veralltäglichung der Unverschämtheiten gekommen, auch deshalb ist das Internet partiell eine braune Kloake geworden.
Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht zuschauen und so tun, als könne man nichts machen, als sei das halt so etwas wie eine Gewitterfront, die schon wieder abziehen wird.
Der ausgebliebene Aufstand des Rechts
Die Extremisten beginnen ihr Erniedrigungswerk mit der Abwertung und Verhöhnung des "Systems". Dieses System aber ist unser Rechtsstaat, unsere Demokratie. Natürlich: Die rechtsstaatliche Demokratie hat auch Fehler, sie macht Fehler; die Ablehnung des NPD-Verbots war ein solcher Fehler.
Ein NPD-Verbot wäre ein sichtbarer Ausdruck des Widerstands des Rechtsstaats gewesen gegen die völkische Kraftmeierei und die rassistische Gewaltgeneigtheit, wie sie sich zumal im Netz austobt. Ein NPD-Verbot wäre ein Signal zum Aufstand des Rechts gegen die Verrohung in der Gesellschaft gewesen. Dieser Aufstand des Rechts steht noch aus.
Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung, Prantels Blick