Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 10.12.2002

Falscher Hubschrauber und keine eigene Station

Innenministerium holte auch in Dresden die Rettungsflugwacht durch die Hintertür
 
DRESDEN. Bei der Vergabe der Luftrettungsstation an private Betreiber ist das Innenministerium schon in Leipzig ins Zwielicht geraten. Jetzt besteht auch bei dem Dresdner Stützpunkt der Verdacht, es hätte einen Bewerber bevorzugt behandelt.

Seit Anfang dieses Jahres wird die Luftrettungsstation in der Landeshauptstadt von der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) betrieben. Allerdings setzt sie dabei nicht den vom Ministerium zunächst geforderten Helikopter des Typs EC 135 mit der Sicherheitsklasse eins ein. Der Betrieb erfolgt in Kooperation mit dem Bundesgrenzschutz. Der stellt den Hubschrauber, und zwar vom Typ BO 105, sowie die Piloten.

Die DRF baute bisher auch keine eigene Station auf, wie es Mitte vorigen Jahres bei der Ausschreibung noch verlangt worden war. Sie mietete sich vielmehr bei der Hubschrauberstaffel der Polizei auf dem Dresdner Flughafen ein.

Ministeriumssprecher Joachim Anlauf bestätigte der SZ diese Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Vorgaben. Er rechtfertigte sie mit dem Hinweis, dass die damalige Annahme unrealistisch gewesen sei, eine eigene Station könne bis zum Jahresbeginn fertig gestellt werden. Bis heute sei die Standortsuche noch nicht abgeschlossen. DRF-Sprecher Victor Felber erklärte, die Gespräche über einen eventuellen Standort seien wegen des August-Hochwassers zunächst ausgesetzt worden.

Die Zusammenarbeit mit dem BGS wurde nach Felbers Darstellung „eindeutig vom Innenministerium befürwortet“. Sie sei Mitte 2001 bei den Vorbereitungen zur Einrichtung der Station ausgehandelt worden. Bis zum Jahreswechsel 2001/02 betrieb der BGS die Luftrettung noch in Eigenregie. Er setzt nach wie vor Hubschrauber vom Typ BO 105 ein, der nach den ersten Maßgaben des Ministeriums nicht für den Dauerbetrieb zugelassen ist.

Auch Anlauf erklärte nun, das Ministerium habe in den Vorgesprächen mit den in Frage kommenden Betreibern den Wunsch geäußert, den BGS weiter einzubeziehen. In den vom Ministerium vorgegebenen Rahmenbedingungen, die der SZ vorliegen, ist dagegen vom BGS keine Rede. Dafür heißt es eindeutig: „Für die Luftrettungsstation Dresden ist der Hubschraubertyp EC 135 zum Einsatz zu bringen“. Ein gleichwertiger Typ sei nur als Ersatz zulässig und müsse „innerhalb von drei Stunden“ bereit gestellt werden.

Um den Standort Dresden bemühte sich im vorigen Jahr auch die ADAC-Luftrettung. Ihr Geschäftsführer Friedrich Rehkopf berichtete der SZ abweichend, der Wunsch zur Kooperation mit dem BGS sei nicht vom Ministerium ausgegangen, sondern von der DRF. Er selbst sei erst nachträglich darüber informiert worden, als die Vergabe bereits geklärt war. Der ADAC habe immer den Einsatz der Maschine EC 135 und den schnellen Bau einer Station zugesichert.

Die Vergabe der Luftrettung in Sachsen führte im Fall der Leipziger Station bereits zu einer Klage des ADAC gegen den Freistaat. Das Innenministerium habe dort die DRF bevorzugt, obwohl der ADAC das günstigere Angebot gemacht habe, lautet dort der Vorwurf gegen den Herrn des Verfahrens.
(Stefan Rössel)

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