Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 15:27 Uhr, 27.05.2003

Staatsregierung prüft Webers Nutzung von Flutgeld für Privathaus

 
Dresden (ddp-lsc). Die Staatsregierung will den Vorwürfen einer angeblich unzulässigen Inanspruchnahme von Flutgeldern durch Sozialministerin Christine Weber (CDU) nachgehen. Innenminister Horst Rasch (CDU) werde Webers Anträge auf Hochwasserentschädigung für ihr Privathaus in Zschopau prüfen, sagte der stellvertretende Regierungssprecher, Hartmut Häckel, am Dienstag im Anschluss an die Kabinettssitzung in Dresden. Rasch sagte, er wolle dies «so schnell es geht, tun.» Die Prüfung erfolge auf Wunsch der Ministerin.

Weber hatte zuvor verdeutlicht, aus ihrer Sicht sei an der Inanspruchnahme der Hilfsgelder nichts zu beanstanden. Keine der für die Vergabe von Hochwasserhilfen zuständigen Stellen habe die Rechtmäßigkeit ihres Antrags bislang in Zweifel gezogen, sagte sie auf ddp-Anfrage.

Sie führte aus, die Tatsache, dass ihr Haus als einziges in der direkten Umgebung von den Wassermassen beschädigt wurde, sei auf mehrere Lichtschächte zurückzuführen, durch die das Wasser in die Einliegerwohnung des am Hang gelegenen Gebäudes eindrang. In der direkten Nachbarschaft verfüge lediglich ihr Wohnhaus über solche Öffnungen, erklärte Weber. Eine Mauer des Hauses habe nach den heftigen Regenfällen abgetragen werden müssen. Es seien Schäden von mehr als 15 000 Euro entstanden.

Auslöser für die Diskussion war ein Pressebericht vom Montag, der der Ministerin vorwarf, Flutgelder beantragt zu haben, obwohl die unmittelbare Umgebung ihres Wohnhauses nicht vom Hochwasser betroffen war. Die Opposition im sächsischen Landtag hatte von Weber daraufhin die Aufklärung der Vorwürfe verlangte Die Sächsische Aufbaubank (SAB) befand die Inanspruchnahme der Hochwasserhilfen indessen als rechtmäßig.

ddp/ape/roy
271527 Mai 03

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