Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:39 Uhr, 03.06.2003

Wellen um Weber - Ministerin zahlt Fluthilfe zurück

 
Dresden (ddp-lsc). Trotz Rückendeckung ihrer Kabinettskollegen steht Sachsens Sozialministerin Christine Weber (CDU) wegen der umstrittenen Inanspruchnahme von Flutgeldern weiter in der Kritik. Am Dienstag wurde in Dresden bekannt, dass Weber erst im April einen zweiten Antrag auf Fluthilfe gestellt hat. Weil sich die Kosten bei der Behebung der an ihrem Privathaus in Zschopau entstandenen Schäden erhöht hätten, sei der Ministerin nach den im Oktober vergangenen Jahres genehmigten etwa 10 000 Euro am 23. April zusätzlich eine Fördersumme in Höhe von rund 7300 Euro bewilligt worden, sagte der Vorstandschef der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Jochen von Seckendorff, in Dresden. Bei solchen Nachanträgen werde die Förderfähigkeit nicht noch einmal gesondert überprüft, fügte er hinzu.

Weber teilte unterdessen mit, die Mittel an die SAB zurückzahlen zu wollen. Zwar habe die Untersuchung des Innenministers Horst Rasch (CDU) gezeigt, dass die Bewilligung der von ihr beantragten Gelder nicht rechtswidrig gewesen sei. Da die Förderung wegen der Zeitabfolge des gesamten Verfahrens von anderen jedoch als Benachteiligung verstanden werden könne, habe sie sich zur Rückzahlung entschieden.

Raschs Prüfung hatte ergeben, dass die Gelder nicht zurückgefordert werden können. Der Schaden durch so genanntes Hangwasser an Webers Privathaus in Zschopau gehört allerdings nicht zu den Flutfolgen, deren Behebung gefördert wird. Webers erster Antrag war von der SAB am 23. Oktober 2002 und damit zwei Tage vor einem entsprechenden Erlass des Innenministeriums bewilligt worden. Über den Klärungsbedarf in dieser Frage war die SAB laut von Seckendorff durch eine e-Mail aus dem Innenministerium jedoch bereits am 4. Oktober informiert worden.

Aus Sicht von Regierungssprecher Christian Striefler kommt ein Rücktritt Webers oder ihre Entlassung durch Regierungschef Georg Milbradt (CDU) nicht in Frage. «Das Vertrauen des Ministerpräsidenten in Frau Weber ist durch diese Vorgänge nicht in Frage gestellt», sagte Striefler. Die Landtagsopposition von PDS und SPD erneuerte indes ihre Rücktrittsforderung. «Das Insider-Geschäft wird durch Rückzahlung nicht moralisch», befand PDS-Fraktionschef Peter Porsch. Sein SPD-Amtskollege Thomas Jurk nannte Webers Vorgehen «an Frechheit nicht mehr zu überbieten». Dabei bezog er sich darauf, dass die Ministerin im April noch einmal rund 7000 Euro beantragt hat, obwohl sie spätestens seit dem 12. November 2002, als die Definition von Flutschäden im Kabinett behandelt wurde, wissen musste, dass es für ihren «Hangschaden» keine Entschädigung hätte geben dürfen.

ddp/tmo/roy
031739 Jun 03

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