Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa/sn, 18:00 Uhr, 03.06.2003

Wende im Streit um Flutgelder: Ministerin zahlt Hilfen zurück

 
Dresden (dpa/sn) - Im Streit um die Bewilligung von Fluthilfen an Sozialministerin Christine Weber (CDU) hat es am Dienstag eine überraschende Wende gegeben. Die Ministerin kündigte am Nachmittag die Rückzahlung bereits erhaltener Gelder an. Zuvor hatte Innenminister Horst Rasch (CDU) nach Abschluss von Prüfungen erklärt, seine Kollegin habe Gelder zur Beseitigung von Regenwasserschäden an ihrem Privathaus in Zschopau letztlich nicht rechtswidrig bekommen. Allerdings seien die Gelder trotz unklarer Rechtslage bewilligt worden. Das sei jedoch nicht der Ministerin anzulasten.

Nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die die Hilfsgelder nach der Jahrhundertflut im August vergangenen Jahres bewilligte, wurden Weber insgesamt 17 349 Euro zugesprochen. Zur Höhe der tatsächlich ausgezahlten Gelder wollte sich die Bank nicht äußern. Sie hatte im Oktober vergangenen Jahres zunächst 10 005 Euro und im April noch einmal 7344 Euro bewilligt, obwohl Schäden durch Regenwasser nicht mit Fluthilfegeldern reguliert werden dürfen.

Laut Rasch wurde die erste Zahlung zu einem Zeitpunkt bewilligt, als die Verwendung der Gelder für bestimmte Schadensarten noch nicht eindeutig festgelegt war. Die Bank sei gebeten worden, die ausstehende Klärung zur Verwendung der Gelder abzuwarten, hatte das aber nicht getan. Der positiv beschiedene Förderantrag ist laut Rasch nicht rechtswidrig und sei Weber nicht anzulasten. Es habe auch keine bevorzugte Behandlung der Ministerin gegeben.

Die Bewilligung weiterer 7344 Euro im April sei ohne nochmalige Prüfung erfolgt, sagte SAB-Vorstandsvorsitzer Jochen von Seckendorff. Dies sei normal. Er räumte Fehler bei Bewilligungen insgesamt ein, führte diese auf die umfangreiche Arbeit und den großen Erwartungsdruck zurück. Auch von Seckendorff betonte, dass es keinerlei Bevorzugung der Ministerin gegeben habe. Er nannte die Bewilligung von Webers Antrag indirekt einen Fehler: «Nachdem ich hier so sitze, könnte ich vermuten, dass das ein Fehler war», sagte er in der Kabinettspressekonferenz.

«Diese Förderung könnte von anderen Betroffenen wegen der Zeitabfolge des gesamten Verfahrens als Benachteiligung verstanden werden», begründete Weber ihre Entscheidung zur Rückzahlung der Gelder in einer Presseerklärung. Eine Rücktrittsforderung der SPD- Landtagsfraktion, die diese am Dienstag wiederholte, hatte Weber bereits vor einer Woche zurückgewiesen.

Unklar blieb am Dienstag, ob Weber zumindest bei der zweiten Zahlung wusste, dass ihre Schäden nicht aus dem Fluthilfefonds hätten beglichen werden dürfen. Nach Angaben von Regierungssprecher Christian Striefler war die Ministerin bei einer Kabinettssitzung zu diesem Thema im November nicht anwesend. Sie wurde damals von ihrem Staatssekretär vertreten.

Das Kabinett befasste sich mit dem Thema am Dienstag nur kurz, sagte Striefler. Er schloss eine Entlassung Webers aus. Für Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sei das Vertrauen in Frau Weber nicht in Frage gestellt.

dpa st yysn ba
031800 Jun 03

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