www.mdr.de/nachrichten/sachsen, 15:18 Uhr, 06.06.2003
Fluthilfe-Affäre: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Weber
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Ermittlungen zu den umstrittenen Fluthilfe-Zahlungen an Sozialministerin Weber eingeleitet. In dieser Woche sei eine Prüfung des Vorgangs eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Dazu habe man Unterlagen vom Bürgermeisteramt Zschopau, von Innenministerium und von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) angefordert. Die Unterlagen seien jedoch noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen.
Weber hatte im Oktober vergangenen Jahres sowie im April dieses Jahres insgesamt rund 17.000 Euro Fluthilfe für Schäden an ihrem Privathaus in Zschopau erhalten, die während des Sommerhochwassers 2002 entstanden waren. Diese wurden jedoch nicht durch direkte Einwirkung von Hochwasser verursacht, sondern durch Regenwasser. Die finanzielle Ausgleich für derartige Schäden aus dem Fluthilfe-Fonds war zum Zeitpunkt des ersten Antrags von Weber im Oktober 2002 nicht klar geregelt. Zwei Tage nach Bewilligung ihres Antrags durch die SAB - Weber erhielt daraufhin rund 10.000 Euro - hatte das Innenministerium den finanziellen Ausgleich für Schäden durch Oberflächenwasser ausgeschlossen. Trotzdem hatte Weber im April einen Nachfolgeantrag gestellt, der von der SAB auf Grund der ersten Bewilligung ebenfalls positiv entschieden wurde.
Das Innenministerium hält die Vergabe der Fluthilfe an Weber nicht für rechtswidrig. Dennoch will die Ministerin das Geld zurückzahlen.
Bund der Steuerzahler fordert Rücktritt oder Entlassung
Unterdessen forderte der Bund der Steuerzahler Sachsens Webers Rücktritt. "Wenn Frau Weber dies nicht tut, muss der Regierungschef aktiv werden", sagte der Präsident des Bundes, Meyer, am Freitag. Ministerpräsident Milbradt solle Weber entlassen, bevor sie Anspruch auf eine hohe Pension habe. Das sei in 52 Tagen der Fall.