Karl Nolle, MdL

www.mdr.de/nachrichten/sachsen, 20:15 Uhr, 03.06.2003

Affäre um Fluthilfe

Weber will erhaltenes Geld zurückzahlen
 
Sozialministerin Weber will an sie gezahlte Fluthilfe-Gelder in Höhe von rund 17.000 Euro zurückgeben. Das kündigte die CDU-Politikerin am Dienstag an, nachdem sie in den vergangenen Tagen wegen dieser Gelder in die Kritik geraten war.

Weber hatte für Schäden an ihrem Privathaus in Zschopau während des Sommerhochwassers im vergangenen Jahr rund 10.000 Euro erhalten. Die Schäden waren jedoch nicht direkt durch die Flut, sondern durch Regenwasser entstanden. Zwei Tage nach Bewilligung ihres Antrages war in einem Erlass des Innenministeriums festgelegt worden, dass Regenwasser-Schäden nicht aus dem Fluthilfe-Fonds ersetzt werden.

Nach Ansicht von Innenminister Rasch ist die Zahlung damals jedoch nicht rechtswidrig gewesen. Zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung sei die Rechtslage bezüglich der Regenwasser-Schäden noch unklar gewesen, sagte Rasch am Dienstag. Trotzdem habe die Sächsische Aufbaubank (SAB) am 23. Oktober den Antrag Webers bewilligt. Am 25. Oktober folgte der Erlass des Innenministeriums, laut dem eine Auszahlung nicht mehr möglich gewesen wäre. Schon bei der Bewilligung der Gelder sei der SAB aber bekannt gewesen, dass Bund und Länder an einer neuen Definition der Schadenskategorien arbeiteten, kritisierte Rasch.

Bevorzugte Behandlung?

Nach einem Bericht der "Freien Presse" vom Dienstag sollen Weber bei der Antragstellung ihre Stellung und ihre Beziehungen zugute gekommen sein. Im Gegensatz zu anderen Anträgen sei der von Weber außerordentlich schnell und ohne nähere Prüfung durch die zuständigen Ämter der Zschopauer Stadtverwaltung bewilligt worden. Deshalb habe er früh genug vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung bei der SAB vorgelegen, um noch bewilligt zu werden.

Folgeantrag erst im April

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat Weber im April dieses Jahres einen zweiten Antrag auf Fluthilfe gestellt, weil sich die Kosten bei der Behebung der Schäden an ihrem Haus erhöhten. Daraufhin seien am 23. April weitere rund 7300 Euro bewilligt worden, teilte der SAB-Vorstandschef von Seckendorff mit. Die weitere Förderung begründete er damit, dass bei solchen Nachanträgen die Förderfähigkeit nicht noch einmal gesondert geprüft werde.

Weber begründete ihre Entscheidung, die Hilfe zurückzahlen damit, dass die Förderung von anderen Antragstellern "wegen der Zeitabfolge des gesamten Verfahrens als Benachteiligung verstanden werden könnte". Die Untersuchung des Vorgangs durch den Innenminister habe aber gezeigt, "dass es keine bevorzugte Bearbeitung meines Antrags gegeben hat".

Jurk: "An Frechheit nicht zu überbieten"

SPD und PDS forderten ungeachtet der Erklärungen von Rasch und Weber den Rücktritt der Sozialministerin. Deren Vorgehen sei "an Frechheit nicht zu überbieten", erklärte SPD-Fraktionschef Jurk. Er bezog sich dabei auf den Nachfolgeantrag Webers im April. Denn sie habe spätestens seit dem 12. November 2002 wissen müssen, dass es für ihren "Hangschaden" keine Entschädigung hätte geben dürfen. An diesem Tag sei die Definition der Flutschäden nämlich im Kabinett behandelt worden.

PDS-Fraktionschef Porsch erklärte, Webers "Insider-Geschäft" werde durch Rückzahlung nicht moralischer.

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