Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 24.06.2003

Sachsen fehlen 1,6 Milliarden im Fluthilfetopf

Neue Anträge auf Prüfstand / Bisher 138 Verdachtsfälle
 
Der Jahrhundertflut in Sachsen folgte die Welle der Solidarität. Neben vielen Privatspendern leistete auch der Steuerzahler seinen Beitrag. Jetzt steht fest: Die Milliarden vom Bund reichen nicht für alle Anträge auf Schadensersatz.

Dresden/Berlin. Sachsen fehlen zur Begleichung aller angemeldeten und noch nicht regulierten Flutschäden sowie für die Umsetzung des künftigen Hochwasserschutzprogrammes rund 1,6 Milliarden Euro. Das bestätigte jetzt der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Stanislaw Tillich (CDU).

Allein aus den Kommunen liegen zurzeit noch Hilfsanträge über insgesamt 800 Millionen Euro vor, deren Finanzierung offen ist, weil der sächsische Anteil von 4,1 Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes bereits komplett bewilligt worden ist. Davon betroffen sind vor allem notwendige Tiefbauarbeiten, die nach den bisher gültigen Richtlinien zu 100 Prozent aus dem Fluthilfetopf gefördert werden.

Im Bereich Wohnungsbau, wo 220 000 Schadensanträge vorliegen, beläuft sich das aktuelle Defizit auf etwa 100 Millionen Euro. Weitere 700 Millionen Euro werden noch gebraucht, um alle für die nächsten Jahre geplanten Hochwasserschutzprojekte in Sachsen zu finanzieren.

Staatsminister Tillich bestätigte, dass es vor Ablauf der Anmeldefrist für Flutschäden zu einem starken Anstieg von Schadensmeldungen gekommen ist. Er kündigte an, dass der Freistaat alle Nachmeldungen zunächst daraufhin prüft, ob sie den aktuellen Förderrichtlinien entsprechen. „Ich gehe davon aus, dass sich dabei viele Fälle relativieren und der aktuelle Saldo im Fluthilfetopf noch deutlich sinkt.“ Eine Abschlussrechnung will die Staatskanzlei bis Ende Juli vorlegen. Dann ist auch klar, ob weitere Finanzhilfen nötig sind oder nicht.

Bei der Sächsischen Aufbaubank hat unterdessen die Prüfung von Fluthilfeanträgen nach SZ-Informationen in 138 Fällen Unklarheiten ergeben. Sollte sich ein Betrugsverdacht erhärten, wird demnächst der Staatsanwalt eingeschaltet.
(Von Gunnar Saft)

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