Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 18:17 Uhr, 06.08.2003

Ermittler beschlagnahmen SAB-Akten im Fall Weber

 
CHEMNITZ (ddp-lsc). Im Zusammenhang mit der fragwürdigen Auszahlung von Flutgeldern an Ex-Sozialministerin Christine Weber (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag Unterlagen in den Büros der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beschlagnahmt. Zuvor sei ein richterlicher Durchsuchungsbefehl ergangen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf ddp-Anfrage. Der Verdacht lautet auf Untreue. Die Bank, die mit der Auszahlung der Hilfsgelder an Flutopfer betraut war, hatte der Ministerin unzulässigerweise Hochwasserhilfen für Hangwasserschäden an ihrem Wohnhaus ausbezahlt. Gegenstand der Ermittlungen ist die Frage, ob dieser Fehler strafbar ist. Die Fahnder erhoffen sich dazu Erkenntnisse aus den SAB-Akten.

Die Ministerin war Ende Mai wegen der fragwürdigen Fluthilfenutzung in die öffentliche Kritik geraten. Sie erklärte kurze Zeit später aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt. Die erhaltenen Gelder zahlte sie an die SAB zurück. Gegen Weber laufen bereits seit mehreren Wochen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue. Die Fahnder prüfen derzeit, ob die Ministerin mitverantwortlich ist für die unrechtmäßige Auszahlung der Hilfen.

An Webers Privathaus im erzgebirgischen Zschopau waren im August 2002 Schäden durch Regenwasser entstanden. Die SAB hatte der Ministerin am 23. Oktober sowie im April dieses Jahres insgesamt mehr als 17 300 Euro Fluthilfe bewilligt, obwohl die Regulierung solcher Schäden zunächst ausdrücklich als klärungsbedürftig galt und später per Erlass vom 25. Oktober ausgeschlossen wurde.


(Bemerkungen von Karl Nolle: siehe meine Strafanzeige vom 11.6.2003 gegen Weber und Baumann, Pressemitteilung vom 12.6.2003)

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