Freie Presse Chemnitz Online, 08.08.2003
Nolle zeigt Rasch wegen Fluthilfe für Exministerin an
"Rasch hat bei seinen Erklärungen gegenüber Parlament und Presse gelogen"
Dresden. Der SPD-Landtagsabgeordnete
Karl Nolle hat gegen Innenminister Horst Rasch Strafanzeige wegen Begünstigung im Zusammenhang mit der Affäre um Fluthilfen für Ex-Sozialministerin Christine Weber (beide CDU) gestellt. Nolle wirft Rasch vor, in einem Brief von Anfang Juni und bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag falsche Angaben zu Webers Fluthilfeantrag gemacht zu haben, wie die SPD-Fraktion am Freitag mitteilte. Raschs Erklärungen, dass Weber in ihrem Antrag auf Fluthilfe selbst angegeben habe, so genanntes Hangwasser habe die Schäden an ihrem Privathaus verursacht, sei falsch.
«Rasch hat bei seinen Erklärungen gegenüber Parlament und Presse gelogen», sagte Nolle. In den ihm vorliegenden Kopien von Webers Antrag seien solche Angaben an keiner Stelle enthalten. Es finde sich auch keinerlei Hinweis auf zusätzliche Angaben Webers. Damit bestehe ein Anfangsverdacht auf Begünstigung. Er habe deshalb am Donnerstag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gestellt. SPD-Fraktionschef Thomas Jurk sagte, langsam müsse auch dem Letzten klar werden, dass Rasch in seinem Amt völlig untragbar sei.
Weber hatte für Schlagzeilen gesorgt, als bekannt wurde, dass sie für Schäden durch Regenwasser an ihrem Haus im erzgebirgischen Zschopau vom August 2002 insgesamt mehr als 17 300 Euro Fluthilfe erhalten hatte, obwohl die Regulierung solcher Schäden zunächst ausdrücklich als klärungsbedürftig galt und später per Erlass vom 25. Oktober ausgeschlossen wurde. Der Schaden durch Hangwasser an Webers Haus in Zschopau gehört demnach nicht zu den Flutfolgen, deren Behebung gefördert wird. Laut einer Untersuchung des Innenministeriums war die Bewilligung der Gelder allerdings nicht rechtswidrig. Um politischen Schaden abzuwenden, zahlte Weber die Fluthilfen zurück. Mitte Juni erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und trat einige Tage darauf aus gesundheitlichen Gründen zurück.
(ddp)