Karl Nolle, MdL

Frankfurter Rundschau, 18.06.2004

SPD verliert Prozess über 4,50 Euro Schadenssumme

 
Dresden · 17. Juni · bho · Die sächsische SPD hat vor dem Dresdner Arbeitsgericht einen peinlichen Kündigungsprozess verloren. Im Dezember 2003 war die schwerbehinderte Sekretärin Annette H. fristlos entlassen worden, weil sie eine Dienstfahrt falsch abgerechnet haben soll. Außerdem hatte sie während einer Dienstreise von einem Hotel aus mit der SPD-Landesgeschäftsstelle in Dresden telefoniert, um mitzuteilen, dass es ihr nicht gut gehe und sie am nächsten Tag womöglich nicht zur Arbeit kommen könne.

Die 60 Cent für das Telefonat rechnete sie ab, was die Sozialdemokraten beanstandeten. Insgesamt ging es bei dem Prozess um 4,50 Euro Schadenssumme. Nach ihrer Kündigung hatte sich die Sekretärin Rat suchend an SPD-Parteichefin Constanze Krehl gewandt. Diese habe ihr aber nicht geholfen und es auf den Prozess ankommen lassen.

Das Gericht erklärte die Kündigung am Donnerstag für unwirksam. In seiner Entscheidung wies es zudem darauf hin, dass sich die Sekretärin in ihren zehn Jahren bei der SPD nie etwas habe zu Schulden kommen lassen. Die Anwältin von Annette H. sprach von einer "Mobbingkündigung".

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