Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 26.07.2004

Hausbau per SAB-Kredit: Bei Hartz IV droht Verkauf

 
Dresden/Leipzig/Zeitz. Die Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes ab Januar 2005 birgt in Sachsen neuen sozialen Sprengstoff. Nach Informationen unserer Zeitung droht Häuslebauern, die ihr Wohneigentum über einen Kredit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finanziert haben und die unter die neue Arbeitslosengeld-II-Regelung (Alg II) fallen, der Zwangsverkauf. Grund: Das für die Kredittilgung angesparte Geld gilt als Vermögenswert.

Seit 1991 haben pro Jahr rund 5000 Familien das SAB-Darlehen erhalten. "Für diesen Kredit wurde bislang Geld angespart. Das zählt dann zum normalen Vermögen und muss bei Überschreitung der Freibeträge zuerst aufgebraucht werden", sagte Christine Westphal von der Leipziger Agentur für Arbeit gegenüber unserer Zeitung. Für künftige Alg-II-Empfänger bedeutet das, dass sie Haus oder Eigentumswohnung wohl aufgeben müssen. Denn eine vorzeitige Tilgung des Kredits ist laut SAB nicht möglich, das ließen die Verträge nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen wie einer Veräußerung des Hauses zu. SAB-Sprecherin Beate Bartsch: "Wir haben keinen eigenen Entscheidungsspielraum, sondern sind ebenfalls Betroffene." Das Gesetz sei ja erst beschlossen und noch nicht in Kraft getreten. Erst nach Bekanntwerden der Ausführungsbestimmungen könne sich der Freistaat Sachsen zu den dann auftretenden Fragen positionieren.

Der Streit um angemessene Wohnbedingungen und das verwertbare Vermögen von Alg-II-Empfängern wird indes immer heftiger. Während Wohnungsbaugesellschaften schon den Abriss von Plattenbauten stoppen, um preiswerten Wohnraum vorrätig zu haben, versucht Bundeswirtschafts-minister Wolfgang Clement (SPD) die Wogen zu glätten. "Massenumzüge in unsanierte Plattenbauten sind frei erfunden", sagte er in Zeitz. Der Minister hält Einschnitte in die Lebensverhältnisse nur in Ausnahmefällen für möglich. "Es ist wichtig, dass die Menschen in gewohnter Umgebung bleiben", so Clement.
(rö/bis/abö)

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