Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 04.11.2004

Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD umfasst 86 Seiten mit 15 Punkten:

 
Europa und weltoffenes Sachsen: Gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz wurde ein landesweites „Programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ vereinbart. Die Landeszentrale für politische Bildung soll ein Konzept erarbeiten, das sich besonders an Schulen und Jugendliche wendet.

Wirtschaft und Arbeit: Ein Wachstumsfonds von 30 Millionen Euro soll bei der Finanzierung des Mittelstands helfen. Bürgschaften und Beteiligungen des Freistaats sollen Existenzgründungen ankurbeln. Verstärkt sollen auch die Potenziale strukturschwacher Regionen entwickelt werden. Für ein Förderprogramm „Regionales Wachstum“ stehen in den kommenden zwei Jahren je zehn Millionen Euro bereit.

Bildung, Schulen und Sport: Das Schulgesetz bleibt in Kraft. Die frühkindliche Erziehung soll gestärkt werden. Für das letzte Kindergartenjahr als Schulvorbereitungsjahr stehen zusätzliche Mittel auch für Personal zur Verfügung. Die Senkung des Einschulungsalters um ein halbes Jahr wird geprüft. Für Kindertagesstätten wird es keine Zugangskriterien mehr geben. Die Grundschulen bekommen 800 zusätzliche Lehrerstellen. An zehn Mittelschulen finden Pilotprojekte statt, um den Einstieg der Schüler in die Berufswelt zu verbessern. Schulische Ganztagsangebote sollen ausgebaut werden. Zudem soll es Gemeinschaftsschulen mit besonderen pädagogischen Profilen geben. Für den „Goldenen Plan Ost“ zur Sportstättensanierung werden weiterhin Landesmittel bereitgestellt.

Hochschulen und Forschung: Die sächsische Hochschulvereinbarung zur weitgehenden finanziellen Eigenständigkeit der Hochschulen bleibt bestehen. Sie sollen zudem 2005 zusätzliche neun Millionen Euro, ab 2006 zwölf Millionen Euro erhalten. Die Autonomie der Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studenten soll gestärkt werden: Die Hochschulen sollen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen 60 Prozent der Studenten selbst auswählen können. Zur Frage eventueller Studiengebühren ist im Koalitionsvertrag nichts ausgeführt.

Kultur und Medien: Das Kulturraumgesetz, das die Kulturpflege zur Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise bestimmt, soll bis 2011 fortgesetzt werden. Ab 2005 werden jährlich 6,55 Millionen Euro für die Förderung zeitgenössischer Kunst im Haushalt eingestellt. Der „Zweckverband Sächsisches Industriemuseum“ erhält 2005 insgesamt 1,02 Millionen Euro. Dieser Betrag schmilzt in den Folgejahren um je sieben Prozent.

Familie, Jugend und Gleichstellung: Der Landeszuschuss an die Kommunen für Kindertagesbetreuung pro Jahr und Kind wird von derzeit 1 664 auf 1 800 Euro erhöht. Für ein Investitionsprogramm für Kindertagesstätten werden in den kommenden zwei Jahren je 15 Millionen Euro bereitgestellt. Die Stellung von Senioren und Frauen in der Gesellschaft soll gestärkt werden.

Soziales und Gesundheit: Die Staatsregierung wirkt auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in allen Regionen hin. Die Gesundheitsberichterstattung soll regelmäßig erfolgen. Präventionsarbeit soll verstärkt werden, insbesondere die Gesundheitsförderung von Arbeitslosen. Suchtprävention und Hilfe für Drogenabhängige sollen erweitert werden. Die Behindertenquote soll im Verantwortungsbereich des Landes auf die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent erhöht werden. Die Förderprogramme „Aktion 55“ und „Soziales Ehrenamt“ werden weiterentwickelt, Alters- und Programmbeschränkungen reduziert.

Raumordnung, Bauen, Wohnen und Verkehr: Das „Sachsendreieck“ (Halle/Leipzig – Dresden – Chemnitz/Zwickau) soll zur europäischen Metropolregion werden. Die Städtebauförderung wird auf den Stadtumbau konzentriert. 250 000 Wohnungen sollen abgerissen werden. Verkehrsanbindungen in strukturschwache Räume sowie nach Polen und Tschechien sollen verbessert werden. Die Zahl der Grenzübergänge soll deutlich erhöht werden. Die Autobahnen A 17 (Dresden – Prag), A 38 (Südumfahrung Leipzig) und A 72 (Chemnitz – Leipzig) sollen bis Ende 2006 freigegeben sein. Der öffentliche Personennahverkehr soll attraktiver werden.

Umwelt, Energie und Verbraucherschutz: Der hohe Anteil geschützter und schutzwürdiger Natur soll gesichert werden. Besondere Priorität genießt auch der Hochwasserschutz. Der Ausbau der Elbe wird abgelehnt. Das freiwillige ökologische Jahr wird fortgeführt. Bundesgesetze, die über EU-Richtlinien hinausgehen, werden abgelehnt, sofern sie sächsischen Interessen entgegenstehen – beispielsweise das Radonschutzgesetz. Braunkohlenutzung wird als unverzichtbar angesehen: Das von der Abbaggerung bedrohte Heuersdorf soll sozialverträglich umgesiedelt werden. Verbraucherschutz wird als vorrangige politische Aufgabe definiert.

Ländlicher Raum, Land- und Forstwirtschaft: Die Dorfentwicklung wird weiter gefördert. So soll der Abwanderung vorgebeugt werden. Die unternehmerische Seite der Landwirtschaft soll gestärkt werden. Bundes- und EU-Fördermittel sollen voll vom Land kofinanziert werden.

Inneres und Kommunen: Das Polizeigesetz in Hinblick auf Gefahren durch Terror und Organisierte Kriminalität novelliert. Das staatliche Weisungsrecht gegenüber Kommunen soll auf das Notwendigste beschränkt werden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen auf Standesämtern eingetragen werden können.

Verwaltung und öffentlicher Dienst: Fragen der Verwaltungs- und Funktionalreform wie die Zukunft der Regierungspräsidien werden bis 30. Juni 2005 von einer Kommission geprüft. Beamte sollen nur für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden.

Justiz und Recht: Der „Paragrafenpranger“ zur Straffung der Gesetzes- und Vorschriftenlage wird weitergeführt. Die Mitbestimmung der Richter wird gestärkt.

Haushalt und Finanzen: Die Kreditaufnahme wird schrittweise bis 2009 auf null gebracht. 2005 sind 350 Millionen Euro Kredite geplant, 2006 sind es 250 Millionen Euro. Die Landesverwaltung soll 2010 nur noch 80 000 Stellen umfassen. Am kommunalen Finanzausgleich wird festgehalten.

Zuständigkeiten: Es gibt weiter acht Ministerien. Anträge werden nur gemeinsam in den Landtag eingebracht. Bei Grundsatzfragen darf die SPD im Kabinett nicht überstimmt werden. Streitfälle klärt ein Koalitionsausschuss. (SZ/no)
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