DIE WELT, 12.01.2005
SachsenLB nach Gerichtsurteil unter Verdacht der Aktenfälschung
Von Uwe Müller Dresden - Nach einem Urteil des Oberlandgerichts (OLG) Dresden sieht sich die Landesbank Sachsen schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die Richter halten es für wahrscheinlich, daß das Institut eine nach Paragraph 20 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Pflichtmitteilung manipuliert und rückdatiert hat. Dies steht in einer Pressemitteilung des OLG vom Dienstag.
Mit dem Dokument hatte die SachsenLB versucht, die Rechtmäßigkeit einer Kapitalerhöhung bei ihrer 51prozentigen Leasingtochter MDL zu belegen. Da das angeblich am 15. April 2003 verfaßte Schreiben in eine gerichtliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, liegt nun die Vermutung des Prozeßbetruges nahe.
Gegen die Kapitalerhöhung hatte die Industrie- und Immobilien-Leasing GmbH (IIL) als MDL-Minderheitsaktionärin eine Anfechtungsklage erhoben. Ihr hat das Dresdner Gericht jetzt in zweiter Instanz stattgegeben.
Die womöglich gefälschte Pflichtmitteilung ist von SachsenLB-Vorstand Rainer Fuchs und Christian Spieker vom Vorstandsstab unterschrieben, gerichtet ist das Schreiben an MDL-Vorstand Andrea Braun - die Managerin ist Lebensgefährtin von Landesbankchef Michael Weiss.
Auch die IIL unterstellt der Bank eine Fälschung - sie hat in Leipzig bereits im August 2004 Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gestellt. Da der Komplex jedoch bei Gericht anhängig war, hatte die Staatsanwaltschaft "vorläufig" von einer Klage abgesehen. Nun dürfte das ruhende Verfahren wieder in Gang kommen.
Das OLG Dresden hat Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. "Wir werden die Entscheidungsgründe prüfen und dann über weitere Schritte nachdenken", sagte ein Sprecher der SachsenLB. Das Haus halte an der bisherigen Darstellung fest, "daß es keine Rückdatierung gab".