Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa/sn, 16:52 Uhr, 22.01.2005

NPD-Verbot nach Eklat im Landtag wieder Thema - Milbradt offen für Antrag -

Porsch will Schily zum Handeln auffordern
 
Berlin/Dresden (ddp-lsc). Nach dem NPD-Eklat im Landtag ist bundesweit die Debatte um ein Verbot der rechtsextremen Partei neu entbrannt. Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) schloss die Option eines solchen Verbots nicht aus. Sachsens PDS-Fraktionschef Peter Porsch sprach sich nach den Provokationen durch die NPD-Redner vom Freitag offen für ein entsprechendes Verbotsverfahren aus. Dagegen lehnte der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, ein solches Verfahren ab, da es aus seiner Sicht zu viele Risiken und Propagandamöglichkeiten für die NPD beinhalte. Abgeordnete der Rechtsextremen hatten in einer Landtagsdebatte unter anderem von einem «Bomben-Holocaust» der Alliierten auf Dresden gesprochen. Zudem verweigerte die NPD-Fraktion die Teilnahme an einer Schweigeminute zum Gedenken der Opfer der Nationalsozialismus.

Milbradt sagte: «Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens». Es müsse aber sorgfältig vorbereitet werden und ersetze nicht die politische Auseinandersetzung. Aktionismus helfe nicht weiter, sondern nütze im Falle eines erneuten Scheiterns des Verbotsantrages der Rechtspartei.

Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» von Samstag will PDS-Landtagsfraktionschef Porsch in der kommenden Woche gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen erreichen, dass Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vom Freistaat aufgefordert wird, beim undesverfassungsgericht einen neuen Verbotsantrag zu stellen. Ein früheres Verbotsverfahren gegen die NPD war im März 2003 aus formalen Gründen geplatzt.

Ströbele warnte unterdessen vor Erfolgen der NPD bei den anstehenden Wahlen in anderen Bundesländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Viele der Kader, die in Sachsen zu den Wahlergebnissen der NPD beigetragen haben, kämen aus

Nordrhein-Westfalen und gingen jetzt dorthin zurück.

SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter appellierte daran, den «nazistischen Umtrieben mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten». Die Vorgänge in Dresden seien «unserer Demokratie unwürdig».

Grünen-Chefin Claudia Roth betonte, die NPD verhöhne Millionen von Opfern des Nazi-Terrors und des Rassenwahns. Es müsse juristisch geprüft werden, ob das Verhalten der NPD den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen NPD-Abgeordnete wegen Volksverhetzung prüfen zu wollen.

Es gilt als offen, ob der NPD wegen ihrer jüngsten Äußerungen ein strafrechtliches Vergehen nachgewiesen werden kann. Laut Artikel 55 der sächsischen Verfassung dürfen Abgeordnete nicht wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder in Ausübung ihres Mandates getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dies gilt laut Verfassung allerdings nicht für verleumderische Beleidigungen. Ob die NPD-Äußerungen vom Freitag als solche eingestuft werden können, bleibt festzustellen.

(Weitere Quellen: Milbradt in «Bild am Sonntag»; Ströbele in «Berliner Morgenpost am Sonntag»; Benneter in «Tagesspiegel am Sonntag»)
-Von Alessandro Peduto-
ddp/ape/kfr
221652 Jan 05

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