Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 28.01.2005

Jetzt geht es an die Privilegien der Abgeordneten

CDU-Gesetzentwurf sieht Einschnitte bei den Diäten und den Rentenansprüchen vor
 
Dresden. Auch in der sächsischen Regierungskoalition wächst die Bereitschaft zu einer Reform der Diäten- und Versorgungsregelung. Die CDU will in Kürze ein Gesetz mit etlichen Einschnitten verabschieden lassen. Es sieht den Fortfall des Sterbegeldes von 8568 Euro, die Kürzung des Übergangsgeldes, die Absenkung der Höchstpension von 75 auf 70 Prozent der Diäten (4284 Euro) und die Anhebung der Altersgrenze von 6o auf 65 Jahre vor.

Den Gesetzentwurf will die CDU mit der SPD abstimmen. Er beinhaltet auch die Einsetzung einer extern besetzten Kommission. Sie soll das Abgeordnetengesetz mit seinen Diäten- und Versorgungsleistungen überprüfen. Die FDP hat in einem Gesetzentwurf eine Zurücknahme der letzten Diätenerhöhung und eine Kappung der Rentenansprüche verlangt. Ein Landtagsabgeordneter hat nach acht Jahren Anspruch auf 1499 Euro Rente. Dafür müsse laut FDP ein Rentenversicherungszahler 36 Jahre und neun Monate arbeiten.

CDU und SPD wollen nun die Altersgrenze für den Mindestanspruch auf zehn Jahre anheben. Von einem fälligen Schritt angesichts leerer Rentenkassen sprach CDU-Fraktionschef Fritz Hähle. In der CDU gibt es zudem Stimmen, den Landtag von 123 auf 100 Abgeordnete zu verkleinern. Überfällig sei auch eine Reform des Ministergesetzes sagt der Steuerzahlerbund. Bisher erhält ein Minister nach etwa vier Amtsjahren eine Pension von 35 Prozent eines Monatsgehalts von 10.000 Euro.
Von Hubert Kemper

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