Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 18.06.2005

Landesbank-Hilfe soll Haushalt nicht belasten

Mit Geld aus einem Sondertopf bezahlt das Land die 300 Millionen Euro teure Finanzspritze für die Sachsen-LB.
 
Dresden. Sachsens Finanzminister Horst Metz (CDU) geht an die Reserven: Um die Kapitalerhöhung für die Landesbank Sachsen Girozentrale (Sachsen-LB) zu finanzieren, greift er auf das Sondervermögen „Grundstock“ zurück (siehe Kasten). „Das liquide Sondervermögen verringert sich dadurch deutlich“, sagte Metz gestern im Gespräch mit der SZ.

Damit ist klar: Die 300 Millionen Euro teure Eigenkapitalspritze für die Sachsen-LB wird zum Großteil aus Mitteln gedeckt, die das Ministerium in Eigenregie verwaltet. „Dazu brauche ich keine Beschlüsse“, warf Metz den Vorwurf eines Alleingangs zurück. Zudem seien Landtag und Koalitionspartner SPD „rechtzeitig und umfassend“ informiert worden. „Dass zuvor aus diversen Gremien Interna den Medien zugespielt werden, bedaure ich“, so Metz.

Der Landeshaushalt kommt dennoch nicht ungeschoren davon. 88,5 Millionen Euro stehen laut Metz für die „Kapitalzuführung zu Unternehmen des öffentlichen Rechts“ aus dem Haushalt zur Verfügung. Diese Summe gehe komplett an die Landesbank.

Metz äußerte Verständnis für die Kommunen und Landkreise, sich derzeit nicht an der Sachsen-LB-Hilfe zu beteiligen. „Sie möchten gern, können aber nicht“, so Metz. Die Kommunen könnten sich in solchen Fällen auf den Freistaat verlassen. Auf der Anteilseignerversammlung der Sachsen-LB am kommenden Montag rechnet Metz fest mit einem Ja zu seinen Plänen. „Die Kapitalerhöhung duldet keinen Aufschub“, sagte er im Hinblick auf die Mitte Juli wegfallenden Staatsgarantien der Sachsen-LB. Für das 300-Millionen-Geschäft reiche eine relative Mehrheit der kommunalen Anteilseigner. Eine Ablehnung tendiert laut Metz „gegen null“. Noch offen ist, ob sich der Freistaat mit der Kapitalerhöhung direkt an der Sachsen-LB beteiligt oder den Kommunen die Option lässt, später nachzuziehen.
Von Ulrich Wolf

www.smf.sachsen.de/media/pdf/haushalt/einzelplan_15_2005_2006.pdf

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Grundstock

Eine Art eiserne Reserve ist der Grundstock. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen, das über viele Jahre hinweg zum Beispiel aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken gebildet wird. Das Finanzministerium verwaltet den Grundstock.

Paragraf 113 der sächsischen Haushaltsordnung regelt, dass dieses Sondervermögen vorrangig für den Erwerb neuer Immobilien verwendet werden darf. Darum sollte daraus auch der inzwischen abgeblasene Kauf des Behördenzentrums in Leipzig-Paunsdorf finanziert werden. Die Haushaltsordnung lässt auch den Ankauf von Anteilen an öffentlichen Unternehmen zu. (SZ/uwo)

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