Dresdner Morgenpost, 16.07.2005
Amtlich: SEK-Oberfall war Schuss in den Ofen
Innenminister düpiert - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bordellchef ein
War alles einfach nur ein großes Missverständnis? In den Ermittlungen um den skandalösen Panneneinsatz des SEK ist jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeknickt, stellte sogar das Verfahren gegen den damals hauptbeschuldigten Bordellchef ein.
Einer anonymen Anzeige folgend war der schwer bewaffnete Trupp eine Woche vor Heiligabend in ein Zweifamilienwohnhaus in Loschwitz gestürmt. Die Ballermänner erschossen zwei Hunde und durchlöcherten das Mobiliar einer unbescholtenen Familie. Der nächtliche Einsatz wurde zwischenzeitlich gerichtlich für rechtswidrig erklärt (Morgenpost berichtet).
Dennoch stützten sich die Ermittler weiterhin auf den Anfangsverdacht, Bordellbetreiber Detlev K. (46) würde im großen Stil mit Drogen handeln, ein Waffenarsenal horten. Nun - sieben Monate später - wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Staatsanwalt Christian Avenarius (45): „Wir haben weder Schusswaffen noch Kokain gefunden, mussten auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen. Das war sehr zähflüssig."
Für den Bordellchef ein erwarteter Ausgang. Sein Anwalt Martin Wißmann (40): „Nur eine Frage der Zeit. Aus den Akten ergab sich absolut nichts, das auf eine Straftat deutet. Hätten die Ermittlungsbehörden im Vorfeld ordentlich recherchiert, hätte man auf diese völlig kopflose Aktion verzichten müssen. Ich erwarte für meinen Mandanten eine Entschuldigung von höchster Stelle. "
Wird wohl nichts. Innenminister Thomas de Maizière (51, CDU) konterte: „Ich werde mich weder bei der Familie noch bei dem schwerkriminellen Rotlichtkönig entschuldigen. Dass diese Bezeichnung stimmt, wurde ja bestätigt, indem das Verfahren gegen mich eingestellt wurde."
Dass als Konsequenz des SEK Einsatzes sowohl die betroffene Mitarbeiterin aus dem Innenministerium als auch der Revierpolizist versetzt wurden, hält der Minister für korrekt: „Die Kritik als solches bleibt. Die Wohnverhältnisse zweier Mitarbeiter des Freistaats bei einem Rotlichtkönig sind so nicht angemessen." rok/JU