Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa/sn, 15:48 Uhr, 06.10.2005

Ministerium Einsatz von «Ventilwächtern» rechtens - Kritik der FDP

 
Dresden (dpa/sn) - Der Einsatz so genannter Ventilwächter an Fahrzeugen säumiger Schuldner ist rechtens. Das stellte Sachsens Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in einer am Donnerstag bekannt gewordenen Stellungnahme zu einer Abgeordneten-Anfrage klar. Ventilwächter sind eine technische Vorrichtung, die die Luft aus den Reifen auf den ersten 500 Metern nach dem Anfahren entweichen lässt. Rechtmäßige Vollstreckungsmaßnahmen seien grundsätzlich nicht strafbar, teilte der Minister mit. Nach Ansicht der FDP ignoriert der «mittelalterlich anmutende» Einsatz von «Reifen-Prangern» Bedenken des Datenschutzbeauftragten.

Der SPD-Abgeordnete Karl Nolle hatte gefragt, ob sich die mit dem Anbringen des Ventilwächters beauftragten Personen nicht wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Denn wer Luft aus fremden Fahrzeugen entweichen lasse, begehe eine Sachbeschädigung nach Paragraph 303 des Strafgesetzbuches. Die Stadt Dresden greift vor allem bei offenen Bußgeldforderungen auf Ventilwächter zurück. Die betroffenen Fahrzeuge werden mit Pfandsiegelmarken und einer Warnung versehen. Außerdem findet der Schuldner einen entsprechenden Hinweis im Briefkasten.

Die FDP führte bei ihrer Kritik neben Sicherheitsbedenken auch moralische Gründe an. In seinem kürzlich vorgelegten Tätigkeitsbericht habe Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig verschiedene Bedenken gegen den Einsatz von Parkkrallen und Ventilwächtern vorgebracht. So habe er auch von einer «Pranger- Wirkung» gesprochen, die «nicht gesetzlicher Sinn und Zweck» sein könne. Ebenso habe Schurig die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz der Wegfahrsperren angemahnt. «Wenn ein Auto bereits bei Steuerschulden von 57,34 Euro mit einem Reifen-Pranger stillgelegt wird, schießt die Behörde mit Kanonen auf Spatzen», sagte FDP-Fraktionschef Holger Zastrow.

dpa su yysn gj
061548 Okt 05

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