Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 16:03 Uhr, 08.12.2005

Zweite Anklage gegen Dresdner Oberbürgermeister - Vorteilsnahme

 
Dresden (dpa/) - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am Dienstag eine zweite Anklage gegen den Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) erhoben. Es geht um den Verdacht der Vorteilsnahme zu Gunsten Dritter, sagte der Chef der Anti-Korruptionseinheit INES, Claus Bogner, am Donnerstag der dpa. Bereits im April wurde gegen Roßberg Anklage wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott erhoben. Nun sei ein seit Februar anhängiges Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutschädenbeseitigung abgeschlossen, so Bogner.

Roßberg soll an einem Gespräch beteiligt gewesen sein, in denen der damalige Fluthilfe-Koordinator Rainer Sehm Projektsteuerern lukrative Aufträge versprochen habe, falls diese ihm einen hoch dotierten Honorarvertrag einräumten. Dabei soll der Oberbürgermeister gesagt haben, dass er es gern hätte, wenn sein Berater Sehm dort angestellt würde, berichtete sein Anwalt Stefan Heinemann. «Wir sehen dem gelassen entgegen.» Der Vorwurf stütze sich auf einen «mehr als fragwürdigen» Zeugen, dessen Schilderungen zum Geschehen variierten. Heinemann hat auch rechtliche Bedenken, da Drittbegünstigung deutlich unterhalb der Bestechung angesiedelt sei.

Roßberg selbst hatte nach der ersten Anklageerhebung einen Rücktritt abgelehnt. Er habe sich nichts vorzuwerfen und kündigte an, notfalls durch alle Instanzen zu gehen. Das Stadtoberhaupt war im Zusammenhang mit den Ermittlungen Sehm in Verdacht geraten. Roßberg soll seinerzeit zudem das Honorar seines Vertrauten ohne ersichtlichen Grund deutlich erhöht haben.

dpa sb yysn ba
081603 Dez 05

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