Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 13.05.2006

Zu viele fehlten - Landtagssitzung abgebrochen

 
Dresden. Peinliche Einlage gestern im sächsischen Landtag: Gerade ging es gegen zwölf Uhr am Mittag um den FDP-Gesetzentwurf zur Altersgrenze für Ortsvorsteher im Freistaat, da musste die 50. Sitzung des Plenums außerplanmäßig abgebrochen werden. Grund war die so genannte Beschlussfähigkeit. Bei Abstimmungen müssen in der Regel 50 Prozent der 124 Abgeordneten anwesend sein - also mindestens 62.

Die Mehrzahl aber befand sich gerade auf den Gängen, in ihren Arbeitszimmers oder sonst wo. Es hätten "deutlich weniger" als die geforderte Quote den Plenarsaal bevölkert, hieß es anschließend aus der Landtagsverwaltung, man habe gar nicht mehr im Detail auszählen müssen. Die Folge: Die 50. Sitzung wurde komplett beendet, und nach einer Stunde Mittagspause folgte die 51., die eigentlich erst in einem Monat auf dem Programm gestanden hätte.

Da aber waren dann ausreichend Parlamentarier vorhanden, der FDP-Antrag ging problemlos durch. Damit dürfen ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher in Zukunft auch über das 68. Lebensjahr hinaus im Amt bleiben. Zugleich hob der Landtag in Dresden die Wählbarkeitsgrenze von derzeit 65 Jahren auf.
J.K.

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: