Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa/sn, 15:24 Uhr, 09.08.2006

Neue Vorwürfe gegen Landtagsdirektor - Iltgen: Zuschüsse rechtens

 
Dresden (dpa/sn) - Gegen Sachsens Landtagsdirektor Christopher Metz sind neue Vorwürfe aufgetaucht. Dabei geht es wie im ersten Fall um die Verquickung von dienstlichen und privaten Belangen. Nun wurde bekannt, dass Metz für eine privat finanzierte Weiterbildung in Italien die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung vom Landtag erstattet bekam. Entsprechende Presseberichte bestätigte Landtagspräsident Erich Iltgen am Mittwoch.

«Die Fortbildung liegt ausdrücklich im dienstlichen Interesse», argumentierte Iltgen jedoch und wies den Vorwurf zurück, der Landtag finanziere private Interessen seines Direktors. Metz trage die Kursgebühren selbst. Der Dienstreiseantrag sei ordnungsgemäß gestellt, von der Verwaltung geprüft und für rechtens befunden worden. Nach Presseberichten konnte Metz unter außergewöhnlich günstigen Konditionen nach Gubbio (Umbrien) reisen. So habe er «Auslandstrennungsgeld» erhalten und durfte zudem das übliche Limit für Übernachtungskosten überschreiten, hieß es.

Gegen Metz läuft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue. Dabei wird ihm vorgeworfen, seinen Dienstwagen samt Chauffeur in mindestens zehn Fällen seiner Freundin zur Verfügung gestellt zu haben. Darüber hinaus soll er eine Firma, bei der seine Lebensgefährtin tätig ist, für Schulungen von Landtagsmitarbeitern empfohlen haben.

Die Linksfraktion kritisierte Iltgen. Wenn sich die neuerlichen Vorwürfe bewahrheiteten, «ist aus der Affäre Metz eine Affäre Iltgen» geworden, sagte Fraktionschef Peter Porsch. Es sei den Wählern nicht zuzumuten, dass «scheibchenweise immer neue Peinlichkeiten aus der Verwaltungsspitze des Hohen Hauses das Licht der Öffentlichkeit erblicken». Die Grünen-Fraktion beantragte eine Sondersitzung des Präsidiums, die noch im August stattfinden soll. Auch die rechtsextreme NPD verlangte Aufklärung.

Iltgen hatte nach den ersten Vorwürfen im Fall Metz einen Prüfer eingesetzt. Innerhalb der disziplinaren Vorermittlungen werde sowohl die private Nutzung des Dienstwagens als auch der Bereich Fortbildung geprüft, hieß es am Mittwoch.

dpa su yysn st
091524 Aug 06

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