Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 12:11 Uhr, 04.09.2006

Gericht legt Sachsen LB und Hausbacher Vergleich nahe

 
Dresden (ddp-lsc). Im Streit um Schadensersatzansprüche des Tutzinger Geschäftsmannes Ludwig Hausbacher an die Landesbank Sachsen (Sachsen LB) wollen sich beide Seiten um eine gütliche Einigung bemühen. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden erklärten sich die Anwälte auf Vorschlag des Gerichts am Montag zumindest grundsätzlich dazu bereit, miteinander ins Gespräch zu kommen und einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Sofern dieser nicht zustande kommt, will das Gericht am 23. Oktober eine Entscheidung verkünden.

In der ersten Instanz hatte die Sachsen LB vor dem Landgericht Leipzig Recht bekommen und Hausbachers Klage auf 140 Millionen Euro Schadensersatz abgewiesen. Hausbacher ist Gesellschafter und Geschäftsführer der IIL GmbH, die gemeinsam mit der Landesbank an der Mitteldeutschen Leasing AG (MDL) beteiligt ist. Aus Sicht von Hausbacher hat die Sachsen LB die Leasingtochter absichtlich ruiniert, um die 49-Prozent-Anteile der IIL günstig zurückkaufen zu können. Nach Ansicht des Landgerichts Leipzig war Hausbacher dafür allerdings entsprechende Belege schuldig geblieben.

Das Oberlandesgericht Dresden ließ nun allerdings durchblicken, der Argumentation von Hausbachers Anwälten zumindest teilweise zu folgen. Diese bauen nunmehr auf einen Paragrafen des Aktiengesetzes, wonach ein beherrschendes Unternehmen zum Ausgleich verpflichtet sei, wenn es ein abhängiges Unternehmen zu nachteiligen Maßnahmen veranlasst habe.

Das Gericht führte ferner an, dass ein Vergleich, der zur Beendigung des zahlreiche Gerichtsverfahren umfassenden Konflikts führt, gut angelegtes Geld sein könne. Es gebe für Unternehmen im Wirtschaftsleben nicht viel Schlimmeres als Negativschlagzeilen. Eine «Entscheidung pro Vergleich sollte nicht nur nach juristischen Parametern» gefällt werden, warb das Gericht um eine Einigung. Demnach könnte die Sachsen LB die Anteile der IIL an der gemeinsamen Leasingtochter übernehmen. Über den Kaufpreis müssten sich die Parteien allerdings allein verständigen.

ddp/tmo/muc
041211 Sep 06

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