Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 16:19 Uhr, 02.10.2006

Landtag wies NPD-Fraktion mehrfach auf Missbrauchsverdacht hin

 
Dresden (ddp-lsc). Die Fraktion der rechtsextremen NPD steht beim Landtag im Verdacht, ihre Gelder für Parteizwecke missbraucht zu haben. Die Parlamentsverwaltung habe der Fraktion mehrfach entsprechende Hinweise gegeben, wonach «in Einzelfällen der Verdacht besteht, dass sie Mittel zweckentfremdet» habe, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte am Montag auf Anfrage in Dresden. Die Kopien dieser Schreiben seien an den Landesrechnungshof gegangen.

Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtet in seiner aktuellen Ausgabe davon, dass dem Rechnungshof mittlerweile zehn Schreiben der Parlamentsverwaltung vorlägen, die Hinweise auf Missbrauch von Fraktionsmitteln für die NPD-Parteiarbeit enthielten. Klatte bestätigte die Größenordnung der Schreiben, wollte aber keine inhaltlichen Details nennen.

Die aus Steuern bereitgestellten Fraktionsgelder - im Fall der NPD 111 420 Euro pro Monat - dürfen nur für die Parlamentsarbeit eingesetzt werden. Mit Beginn des kommenden Jahres will der Rechnungshof die Finanzpraxis der Landtagsfraktionen prüfen.

Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx habe sich im Frühjahr zwei Monate lang im Wahlkampf in Rheinland-Pfalz engagiert, schreibt das Magazin. Nach Angaben des NPD-Fraktionssprechers habe Marx dafür Urlaub genommen und Überstunden abgebummelt. Der NPD-Spitzenkandidat in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, und drei weitere Wahlkämpfer hätten bei der sächsischen NPD-Fraktion Praktika erhalten, um sich für die künftige Parlamentsarbeit zu schulen, hieß es weiter. Die NPD-Landtagsfraktion hat unterdessen dementiert, Fraktionsgelder missbraucht zu haben.

Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau warf der NPD vor, sich nur für Fraktionsgelder des Landtags statt für sächsische Landespolitik zu interessieren. «Jeder Wahlkampf der NPD wird aus der sächsischen Fraktion heraus organisiert. Von hier aus wird die gesamte Bundespartei am Leben gehalten», sagte Hermenau am Montag. Sie sprach zugleich von einem «eindeutigen Missbrauch von Steuergeldern», der ein Fall für den Landesrechnungshof sei.

ddp/tmo/fgr
021619 Okt 06

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