Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:42 Uhr, 13.12.2006

SPD-Generalsekretär Weigel lässt nach Verurteilung Amt ruhen

 
Zwickau (ddp-lsc). Der neue Generalsekretär der sächsischen SPD, Andreas Weigel, lässt nach seiner Verurteilung wegen Betrugs sein Amt vorerst ruhen. Der 42-Jährige Bundestagsabgeordnete war am Mittwoch vom Amtsgericht Zwickau zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Weigel als ehemaliger Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe im September 2002 für eine Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Arbeit bewusst unberechtigte Lohnkostenzuschüsse beantragt hatte. Bei dem Vorgang entstand ein Schaden von knapp 10 000 Euro. Weigel kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Bis zum Abschluss des Verfahrens wolle Weigel das Amt des Generalsekretärs nicht mehr ausüben, teilte SPD-Landesgeschäftsführer Dirk Panter mit.

Das Gericht verurteilte den SPD-Politiker zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen á 130 Euro. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, würde Weigel damit als vorbestraft gelten. Panter sagte, die SPD gehe aber von einem für Weigel erfolgreich verlaufenden Ausgang des Verfahrens aus. Der 42-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Dem Urteil zufolge hatte Weigel am 1. September 2002 den Arbeitsvertrag zunächst für eine befristete Stelle unterschrieben. Nur elf Tage später habe er den Antrag für eine unbefristete Stelle an die Bundesanstalt geschickt. Laut Staatsanwaltschaft wurden allein die unbefristeten Stellen gefördert. Die Fördergelder wurden inzwischen von der Johanniter-Unfallhilfe zurückgezahlt. Für den Prozess war die Immunität Weigels als Bundestagsabgeordneter aufgehoben worden.

Am Wochenende war Weigel auf dem SPD-Landesparteitag in Oschatz zum neuen Generalsekretär gewählt worden.

ddp/alg/mwa
131742 Dez 06

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