Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 16:25 Uhr, 12.01.2007

Verkaufsoffene Sonntage durch die Hintertür - Experten fordern Änderungen am Ladenschlussgesetz

Koalition sieht Handlungsbedarf
 
Dresden (ddp-lsc). Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften warnen vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes in Sachsen. In einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags forderten sie deshalb am Freitag Änderungen am Entwurf des Ladenschlussgesetzes. Darin werden zwar generell nur vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt, zugleich sind aber eine Reihe von Ausnahmeregelungen vorgesehen. Aus den Reihen der CDU/SPD-Koalition kommen unterdessen Signale, den Regierungsentwurf in Details abzuändern.

Laut Entwurf des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums dürfen Sachsens Händler ihre Geschäfte künftig an Werktagen bis 22.00 Uhr öffnen. Ferner soll es die bereits bislang erlaubten vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr künftig auch im Advent geben. Zugleich sind Ausnahmeregelungen für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vorgesehen. So soll der Verkauf bestimmter Waren in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie «in einzeln zu bestimmenden Ausflugs- und Wallfahrtsorten mit besonderem Besucheraufkommen» grundsätzlich erlaubt werden. Die Entscheidung dafür soll laut Gesetzentwurf bei den jeweiligen Gemeinden selbst liegen.

Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche warnte deshalb vor der Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Durch die Ausnahmeregelungen sei in einem Drittel der Gemeinden ein Handel an Sonntagen zu erwarten und ein Wettkampf unter den Kommunen um die liberalsten Regelungen zu befürchten. Schurig verwies darauf, dass etwa in kreisfreien Städten die Sonder-Ladenöffnung jeweils auf bestimmte Stadtbezirke beschränkt werden kann. Auch deshalb sei mit einer weitaus höheren Anzahl verkaufsoffener Sonntage zu rechnen.

Wie Schurig forderte auch der Abteilungsleiter für Arbeitsmarktpolitik beim sächsischen DGB, Markus Schlimbach, den Kommunen anders als vorgesehen nicht die Entscheidung darüber zu überlassen, ob sie Ausflugs- und Wallfahrtsorte seien. Sonst sei bei der Vergabe dieser Titel «ein Wildwuchs» zu befürchten.

Für das katholische Bistum Dresden-Meißen betonte Ordinariatsrat Christoph Pötzsch, dass die Kirche keine Hilfe bei der Bestimmung von Wallfahrtsorten brauche: «Die Kirche regelt ihre Angelegenheit selbst.» Im Übrigen gebe es bei katholischen Wallfahrten keinen Bedarf an zusätzlich geöffneten Läden. Der Vizechef der Linkspartei.PDS-Fraktion, Klaus Tischendorf, sprach von einem «gnadenlosen Missbrauch der Religion für enthemmten Kommerz an Sonn- und Feiertagen».

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gunter Bolick, nannte den Gesetzentwurf «noch nicht in allen Detailpunkten durch die Koalitionsfraktionen akzeptiert». Nach einem Bericht der «Dresdner Neuesten Nachrichten» (Freitagausgabe) planen die Koalitionsfraktionen, die Festlegung der Ausflugs- und Erholungsorte dem Wirtschaftsministerium statt den Kommunen zu überlassen.
Von Tino Moritz

(Weitere Quellen: Schurig, Pötzsch und Schlimbach im Wirtschaftsausschuss; Bolick und Tischendorf in Mitteilungen)

ddp/tmo/mwa
121625 Jan 07

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