Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 08.03.2007

Weigel vor Berufung

Das Landgericht Zwickau entscheidet am 17. April über die Zukunft des SPD-Generalsekretärs.
 
Dresden/Zwickau. Schicksalsentscheidung für Sachsens SPD-Generalsekretär Andreas Weigel: Das Landgericht Zwickau will am 17.April über die Berufung des Zwickauer Bundestagsabgeordneten verhandeln. Das kündigte eine Gerichtssprecherin gestern auf SZ-Nachfrage an. Voraussichtlich werde dabei bereits ein Urteil fallen.

Das Amtsgericht Zwickau hatte Weigel Mitte Dezember wegen Betrugs zu 15000 Euro Geldstrafe verurteilt. Weigel habe als Vorstand der Johanniter-Unfallhilfe im Herbst 2002 wissentlich einen unberechtigten Förderantrag für eine Mitarbeiterin unterschrieben. Der Bundesagentur für Arbeit entstand dadurch ein Schaden von 10000 Euro. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt Weigel als vorbestraft.

Peinlich für die SPD: Nur vier Tage vor dem ersten Urteil war Weigel zum Generalsekretär gekürt worden. Inzwischen gilt er als „Vier-Tage-General“: Der 42-Jährige lässt seit inzwischen fast drei Monaten sein Amt ruhen, beteuert seine Unschuld und hofft auf Berufung. Sollte Weigel vor dem Landgericht scheitern, wird in SPD-Kreisen ein Rücktritt des Spitzen-Funktionärs nicht ausgeschlossen.
Von Annette Binninger

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: