Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 15:11 Uhr, 17.04.2007

Sachsens SPD-Generalsekretär weist Betrugsvorwurf zurück

 
Zwickau (dpa/sn) - Der sächsische SPD-Generalsekretär Andreas Weigel hat am Dienstag über seinen Anwalt die gegen ihn erhobenen Betrugsvorwürfe vor dem Landgericht Zwickau zurückgewiesen. Sein Mandant habe sich nichts vorzuwerfen, sagte Rechtsanwalt Michael Stephan. Das Landgericht verhandelt über die Berufung des Ende 2006 wegen Betrugs zu rund 15 000 Euro Strafe verurteilten Bundestagsabgeordneten. Weigel soll Mitte 2002 als Regionalvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe mit bewusst falschen Angaben beim Arbeitsamt Fördermittel beantragt haben. Der Schaden von 10 000 Euro wurde zwischenzeitlich zurückgezahlt.

Laut Staatsanwaltschaft habe er angewiesen, Lohnkostenzuschüsse für eine befristet eingestellte, neue Mitarbeiterin zu beantragen. Dabei habe er gewusst, dass die maximal möglichen Zuschüsse nur bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bewilligt wurden. Dazu sei Blatt eins des Vertrages ausgetauscht worden. Weigel sei immer von einem unbefristeten Vertrag ausgegangen und habe dessen Ausstellung auch so angewiesen, sagte Verteidiger Stephan. Nur zu Beginn der Gespräche mit der neuen Mitarbeiterin sei «zu irgendeinem Zeitpunkt mal von Befristung gesprochen worden.» Weigel selbst äußerte sich bei der Verhandlung nicht.

Ihr gegenüber sei nie von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Rede gewesen, sagte die ehemalige Projektkoordinatorin der Johanniter-Unfall-Hilfe als Zeugin. «Die Befristung war von vorn herein klar.» Sie habe gewusst, dass die Stelle nur ein Jahr gefördert wird.

Weigel habe die Ausstellung eines befristeten Dienstvertrages angeordnet, widersprach die Personalleiterin des Regionalverbandes der Johanniter-Unfall-Hilfe ihrem ehemaligen Chef. Den Austausch der Seite eins bei einem Exemplar des Vertrages zur Beantragung der Lohnkostenzuschüsse habe sie aber eigenmächtig vorgenommen. Sie sei davon ausgegangen, dass das befristete Arbeitsverhältnis im Laufe des folgenden Jahres in ein unbefristetes umgewandelt werde. Der Prozess wird am 2. Mai mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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171511 Apr 07

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