Agenturen dpa, 18:42 Uhr, 02.05.2007
SPD-Generalsekretär Weigel nach Betrugs-Urteil zurückgetreten
Zwickau/Dresden (dpa/sn) - Wenige Stunden nach seiner Verurteilung wegen Betrugs ist Sachsens SPD-Generalsekretär Andreas Weigel am Mittwoch zurückgetreten. «Ich habe mir nach dem Urteil intensiv Gedanken gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das Amt des Generalsekretärs der sächsischen SPD niederlege», sagte der Politiker am Abend. Gerade wegen der Auseinandersetzungen in der Koalition brauche die SPD einen Generalsekretär, der unbelastet agieren könne.
Weigel, der auch im Bundestag sitzt, war am Mittwoch vom Landgericht Zwickau zu einer Geldstrafe von 11 700 Euro (90 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt worden. Für das Gericht stand nach dem Berufungsverfahren fest, dass Weigel in seiner Funktion als Regionalvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe einen Betrug zu Lasten des Arbeitsamtes beging.
SPD-Landeschef Thomas Jurk akzeptierte den Schritt und bedauerte ihn zugleich: «Ich habe Respekt vor dieser Entscheidung, die für Andreas Weigel sicher keine einfache ist. Er ist einer unserer profiliertesten Bundestagsabgeordneten, auf den wir auch in Zukunft bauen werden.» Der SPD-Landesvorstand wollte noch am Abend auf einer Sondersitzung mit Weigel über die Situation beraten. Die sächsische SPD trifft sich am 14. Juli in Markneukirchen (Vogtland) zu einem Parteitag. Ursprünglich sollte die Wahl des SPD-Generals erst auf dem ordentlichen Landesparteitag im Herbst 2008 stattfinden.
Für die Richter stand fest, dass Weigel als Regionalchef der Unfall-Hilfe 2002 beim Arbeitsamt Lohnkostenzuschüsse für eine unbefristete Stelle beantragte, obwohl für die betroffene Mitarbeiterin nur ein befristeter Vertrag galt. Die Behörde zahlt solche Zuschüsse nur für unbefristete Stellen. Ihr entstand dadurch ein Schaden von knapp 10 000 Euro. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt Weigel als nicht vorbestraft.
In erster Instanz war der Politiker aus dem westsächsischen Werdau Weigel noch zu 115 Tagessätzen verurteilt worden. Dagegen gingen er und die Staatsanwaltschaft in Berufung. Am Mittwoch räumte Weigel kurz vor Ende der Beweisaufnahme eine Mitschuld ein und übernahm für den Betrug die Verantwortung. Dies sei jedoch nicht als klassisches Geständnis zu werten, betonte Verteidiger Michael Stephan. Sein Mandant habe sich niemals selbst bereichern wollen.
Dies führte auch die Kammer als Begründung zum Herabsetzen der Geldstrafe an. Der in erster Instanz festgestellte Betrug stehe nun fest. Ferner wurde Weigel die Rückzahlung der Zuschüsse an das Arbeitsamt zugute gehalten.
Weigel erklärte, dass er den Schuldspruch akzeptieren wolle, auch wenn er sich in seiner eigenen Bewertung «nicht schuldig» fühle. Damit wolle er aber das Urteil nicht in Frage stellen. «Ich bin nicht kriminell», sagte er. Nun wolle er sich wieder voll auf sein politisches Mandat in Berlin konzentrieren. Weigel war im Dezember 2006 mit nur 53 Prozent der Stimmen zum Generalsekretär der SPD in Sachsen gewählt worden. Wenige Tage später wurde er verurteilt. Seitdem hatte er das Amt ruhen lassen. Die SPD in Sachsen hat 4400 Mitglieder.
dpa nl/su yysn z2 ba
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