Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 18:15 Uhr, 02.05.2007

«Mit mir im Reinen» - Zwickauer SPD-Bundestagsabgeordneter

Rücktritt als SPD-Generalsekretär
 
Zwickau (ddp-lsc). Der Zwickauer Bundestagsabgeordnete und sächsische SPD-Generalsekretär Andreas Weigel ist wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 11 700 Euro verurteilt worden. In dem von ihm mitangestrengten Berufungsverfahren räumte der Politiker am Mittwoch vor dem Landgericht Zwickau die Vorwürfe überraschend ein. Bis dahin hatte der 42-Jährige seine Unschuld beteuert. Nach seiner Verurteilung legte Weigel noch am Mittwoch sein Amt als Generalsekretär der SPD Sachsen nieder.

Seine Partei sei auf dem richtigen Weg, betonte Weigel. «Gerade aufgrund der Auseinandersetzungen in der Koalition braucht sie jedoch einen Generalsekretär der unbelastet agieren kann.» Er habe sich nach dem Urteil intensiv Gedanken gemacht und sei zu dem Schluss gekommen, sein Amt niederzulegen. Der SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk akzeptierte seinen Schritt und bedauerte ihn zugleich. Weigel sei «einer unserer profiliertesten Bundestagsabgeordneten, auf den wir auch in Zukunft bauen werden».

Weigel gab in dem Prozess zu, er habe Mitte September 2002 als Vorstand des Regionalverbandes der Johanniter-Unfallhilfe Südwestsachsen Lohnkostenzuschusse beim Arbeitsamt für eine unbefristete Stelle beantragt, obwohl er wusste, dass die Angaben im Antrag falsch waren und die neue Mitarbeiterin einen befristeten Vertrag bekam.

Das Gericht verurteilte Weigel zu 90 Tagessätzen zu je 130 Euro und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der aus dem sächsischen Werdau stammende Politiker gilt damit nicht als vorbestraft. Die Verteidigung hatte auf 60 Tagessätze plädiert. Das Urteil des Amtsgerichts von Mitte Dezember sah eine Geldstrafe von knapp 15 000 Euro vor.

Zur Begründung des milderen Urteils sagte der Vorsitzende Richter, Weigel habe sich durch den Betrug nicht persönlich bereichert, sondern zugunsten der Johanniter-Unfallhilfe gehandelt. Zudem habe er einer Arbeitslosen einen Job verschaffen wollen. Sein Geständnis sei spät, aber rechtzeitig gekommen. Strafmildernd sei auch, dass Weigel aufgrund seiner Stellung als Abgeordneter im Unterschied zu anderen Angeklagten einen Imageverlust in der Öffentlichkeit hinnehmen müsse. Die Tat stehe aber in keinem Zusammenhang zu seiner Arbeit als Politiker.

Der Richter fuhr fort, unklar sei indes, warum Weigel nicht gegen das Fehlverhalten der Personalleiterin des Verbandes vorgegangen sei. Diese hatte als Zeugin ausgesagt, eigenmächtig das Deckblatt jener Vertragsausfertigung gefälscht zu haben, die an das Arbeitsamt zur Beantragung der Fördermittel geschickt wurde. So habe sie aus dem befristeten einen unbefristeten Vertrag gemacht, wodurch die Zuschüsse gewährt wurden. Sie war für die Tat rechtskräftig verurteilt worden. Der Bundesagentur für Arbeit entstand dadurch ein Schaden von rund 10 000 Euro. Die Johanniter-Unfallhilfe zahlte die Fördergelder inzwischen wieder zurück.

Weigel hatte seine Berufung auf das im Urteil des Amtsgerichts verhängte Strafmaß beschränkt. Damit erkannte er den Betrugsvorwurf als solchen an. Der SPD-Politiker sagte nach dem Urteil, es sei für ihn ein «persönlich schwerer Moment». Dennoch sei er der Überzeugung, «nicht falsch und rechtswidrig gehandelt zu haben». Er betonte: «Ich bin mit mir im Reinen».
Von Alessandro Peduto und Romy Richter

(Quellen: Richter bei Urteilsverkündung; Weigel vor Journalisten in Zwickau und in Mitteilung; SPD auf Anfrage und in Mitteilung)

ddp/ror/muc
021815 Mai 07

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