Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 09.05.2007

Geldgeschenke zur Jugendweihe

Orosz verteidigt Behördenzugriff
 
DRESDEN - Behördengier zur Jugendweihe: Die Grünen im Landtag wollen verhindern, dass Geldgeschenke für Kinder von Hartz-IV Empfängern zu Leistungskürzungen führen. Die Regierung aber stellt sich stur.

Jugendweihe oder Konfirmation sind für Jugendliche ein Ereignis. Ihr Eintritt ins Erwachsenenalter kann jedoch für die Eltern zum Problem werden, wenn sie Hartz-IV Empfänger sind. Denn Geldgeschenke für Tochter oder Sohn werden auf das ALG II angerechnet, können so zu Kürzungen führen. Das sei völlig korrekt, versichert Sozialministerin Helma Orosz (CDU) auf eine Anfrage der Grünen Abgeordneten Astrid Günther-Schmidt. Geldgeschenke veränderten die finanziellen Verhältnisse, müssen daher angezeigt werden, so Frau Orosz. Ob das Geld dann angerechnet wird, obliege der jeweiligen Behörde.

„Das ist reine Willkür", empört sich Frau Günther-Schmidt. „Ein gutwilliger Sachbearbeiter drückt ein Auge zu. Ein anderer kann nach Lust und Laune schikanieren." Überhaupt: Es sei erniedrigend, wenn Jugendliche erst ihren Sachbearbeiter fragen müssten, ob sie Geld behalten dürfen. Die Grünen fordern deshalb jetzt ein Anrechnungsverbot per Gesetz. Die Regierung aber sieht dazu keinen Anlass. Deshalb will Frau Günther-Schmidt sie jetzt per Landtags-Antrag dazu auffordern: „Frau Orosz muss sich im Bundesrat dafür stark machen."

Bis dahin bleibt Betroffenen nur eines, um der Behördengier zu entkommen: Sie müssen das Geld zweckgebunden, beispielsweise für ein Fahrrad, ein Radio oder eine Reise, schenken. Tipps und Formulare dazu unter www.sozialticker de.
Von Stefan Locke

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: