Karl Nolle, MdL

Jürgen Roth, 29.05.2007

Hintergründe zum Polizei- und Poitikskandal in Sachsen

Verdunkelungsgefahr bei dem Polizei- und Politikskandal in Sachsen
 
26. Mai 2006
Momentan ist Pfingsten und die sächsische Politiker werden im sogenannten Verfassungsschutzskandal, der in Wirklichkeit ein Politikerskandal werden wird, ein paar Tage Ruhe benötigen. Im nächsten Beitrag nach Pfingsten geht es um folgende spannenden Fragen: 1. Wer wusste bereits seit über einem Jahr von den Akten des Verfassungsschutzes? 2. Welche Rolle spielte der Datenschutzbeauftragte dabei, und was könnte der Grund gewesen sein, dass er so vehement für die Vernichtung der Akten eintrat? Solange wünsche ich allen Leser(innen) ein geruhsames Pfingsten

28. Mai 2007
Inzwischen sind Auswertungen der Verfassungsschutzakten über mafiose Beziehungsgeflechte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Viel Glück bei einer Generalstaatsanwaltschaft der nicht fremd ist, wie Einfluss auf Ermittlungen genommen werden. Es sind Teile der knapp 15.000 Seiten, die der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in knapp zwei Tagen gelesen haben will.

Und er dann sofort nach der Lektüre (geschätzt wird in Fachkreisen das er in maximal 14 Stunden alles durchgesehen haben will) zu dem Entschluss kam, alle Akten müssen vernichtet werden. Nun stellt sich die Frage, ob er bei der sicher sehr intensiven Lektüre der 15.000 Seiten nicht auf einen seiner guten Freunde gestoßen sein könnte, auf den Leipziger Rechtsanwalt L. Und der steht in den Akten ja ziemlich im Mittelpunkt der schwerwiegenden Vorwürfe. Vielleicht wurde deshalb ein so genannter Sicherheitsvermerk erstellt. Andererseits ist es bei den transparenten sächsischen Zuständen sicher nicht so, dass der Datenschutzbeauftragte auch aufgrund der vielen Namen aus Leipzig, die ihm sicher nicht unbekannt waren, deshalb ein vermehrtes Interesse gehabt haben könnte, dass die Akten verschwinden. Andererseits – der Verdacht der Befangenheit ist nicht so vollkommen lebensfremd.

Was die politische Verantwortung betrifft, gibt es natürlich viel zu sagen. Der Vorwurf jedenfalls, dass der Verfassungsschutz sozusagen fern von Recht und Gesetz nicht rechtskonform gearbeitet hatte, wie es einige Politiker in Sachsen nun kundtun, ist ziemlich aus der Luft gegriffen, eigentlich eine Verdummung der Bevölkerung. Immerhin wurde nach dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts 2005 die Fachaufsicht des LfV, d.h. die zuständige Abteilung des sächsischen Innenministeriums, ständig und ausführlich über die Ermittlungen und Erkenntnisse der Verfassungsschützer informiert.

Auch über die Verbindungen, die zwischen suspekten Rotlichtgrößen und politisch Verantwortlichen in Leipzig. Der Innenminister müsste also demnach auch informiert gewesen sein über das was an kriminellen Verflechtungen in Sachsen durch die Verfassungsschätzer ermittelt wurde. Auch über die diversen Staatsanwälte und Richter und deren Verbindungen ins Rotlichtmilieu.

Und trotzdem meint der sächsische Justizminister – wider besserem Wissens – es gäbe nur einen einzigen Fall eines in Verdacht geratenen Staatsanwalts.

Übrigens: ein kleiner Beamter wäre bei diesen Vorwürfen wegen des bösen Anscheins der Käuflichkeit schon lange disziplinarrechtlich verfolgt worden. Aber in Sachsen ticken die Uhren eben anders wenn es um hohe Beamte geht. Da verschwinden aus den Computern der Staatsanwaltschaft, wie in Dresden, schon einmal alle Einträge zu bestimmten hochrangigen Personen.









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Karl Nolle im Webseitentest
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