Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 29.06.2007

Ex-Bankvorstand will Geld vom Freistaat

Das Gericht bietet dem früheren Chef der Landesbank, Michael Weiss, einen Vergleich in Höhe von bis zu 50000 Euro an.
 
Auch reichlich zwei Jahre nach dem Rauswurf der Vorstände Michael Weiss und Rainer Fuchs beschäftigen die Juristen die damaligen Vorgänge bei der Landesbank Sachsen. Im März 2005 hatte der sächsische Finanzminister Horst Metz (CDU) beiden wegen dubioser Handlungen im Zusammenhang mit einer Leasingfirma, bei denen die Vorwürfe von Mobbing, Günstlingswirtschaft bis hin zu Urkundenfälschung reichten, in einem Gespräch unter sechs Augen den Rauswurf verkündet. Im gleichem Atemzug soll er, so jedenfalls Weiss und Fuchs, versprochen haben, dass die Geschassten gegenüber den bis dato üblichen Gehaltszahlungen keine Nachteile erleiden würden.

Minister bestreitet Zusage

Gestern wurde nun in dieser Sache vor dem Landgericht Leipzig verhandelt. Weiss, der noch bis September dieses Jahres sein reguläres Vorstandsgehalt bekommt, hat die SachsenLB mit Verweis auf das ministerielle Versprechen verklagt, auch eine erfolgsabhängige Zulage in Höhe von rund 120000 Euro für 2005 nachzuzahlen. Die Bank lehnte bislang ab, weil der Finanzminister zum einen bestreitet, eine solche pauschale Zusage geleistet zu haben und Weiss nach dem Rauswurf nichts mehr zum Erfolg der Bank habe beisteuern können.

Das Gericht regte gestern einen Vergleich an. Weiss – er lebt seit 2005 auf Zypern und ließ sich bei der gestrigen Verhandlung trotz der Aufforderung, persönlich vor Gericht zu erscheinen, von seinem Anwalt mit Generalvollmacht vertreten – könnte demnach zwischen 40000 und 50000 Euro zusätzlich erhalten.

Die Anwälte beider Seiten konnten sich im Gerichtssaal jedoch noch nicht einigen, weil der Anwalt von Weiss, Oliver Hess, erklärte, mit seinem Mandanten noch nicht darüber gesprochen zu haben, ob er auch für die anderen beiden Vertragsjahre eine solche Forderung einklagen werde.

Bis zum 2.August müssen die Seiten sich einigen, dann hat Richterin Träger den nächsten Termin angesetzt, bei dem die Zeugen vernommen werden müssten. Neben Rainer Fuchs, der eine ähnliche Klage wie Weiss eingereicht hat, wäre das auch Horst Metz, Finanzminister von Sachsen.

„Ein Vergleich wäre die einfachere Lösung, sonst müssen wir dann klären, welche Version plausibel ist”, so die Richterin. Gelänge das nicht eindeutig, müsse sie die Klage abweisen, weil die Zusatzzahlung nicht im Vorstandsvertrag stehe und eine Nachzahlung nur mit einer pauschalen Zusicherung des Dienstherren in jenem Gespräch begründet werden könne.
Von Manfred Schulze, Leipzig

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