Agenturen dpa, 16:01 Uhr, 03.07.2007
CDU/SPD-Koalition mit Bedenken gegen Untersuchungsausschuss
Dresden (dpa/sn) - Die Koalitionsparteien CDU und SPD haben am Mittwoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Untersuchungsausschuss zur sächsischen Korruptionsaffäre angemeldet. Linksfraktion, FDP und Grüne hätten den Untersuchungsauftrag nicht präzise genug formuliert, sagte der Vize-Fraktionsvorsitzende der CDU, Frank Kupfer, am Dienstag im Vorfeld der Landtagssitzung in Dresden.
Es würden Wertungen vorweg genommen, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Dulig. So werde im Antrag etwa schon in der Überschrift von «korruptiven Netzwerken» gesprochen, obwohl deren Existenz erst durch die Untersuchungen bewiesen werden müssten. Der Text solle von den drei Oppositionsfraktionen nachgebessert werden, damit es zu keiner Verzögerung bei der Einsetzung des Ausschusses komme.
Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der Linksfraktion, André Hahn, sind die Bedenken «an den Haaren herbeigezogen». Das sei blanke Verzögerungsstrategie und «mieser parlamentarischer Stil». Damit drohe eine weitere Vernichtung von Akten und die Beeinflussung von Zeugen. Auch Vertreter von FDP und Grünen sprachen von Verzögerungstaktik.
Der Antrag sei vom Plenardienst des Parlaments eine Stunde lang geprüft worden, sagte Hahn. Trotz wiederholter Nachfragen habe es von dort seither keine Hinweise auf rechtlich bedenkliche Formulierungen gegeben. Er warf dem Juristischen Dienst des Landtages vor, «seit längerem durch politische Gefälligkeitsgutachten» seinen Ruf als unabhängige Bertatungsinstanz ruiniert zu haben. Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) wies die Vorwürfe als «ungeheuerlich» zurück. Sie entbehrten jeder Grundlage.
Es obliege der Landtagsverwaltung gar nicht, über die Zulässigkeit des vorliegenden Antrages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu befinden. Es sei bei der Präsidiumssitzung in der vergangenen Woche nur formal festgestellt worden, ob der Antrag die nötige Zahl von Unterschriften trage. Eine juristische Prüfung des Antrags sei aus zeitlichen Gründen gar nicht möglich gewesen, nahm Dulig die Landtagsverwaltung in Schutz.
Wenn es wegen der Bedenken von CDU und SPD zu einer Überweisung des Antrages auf den Untersuchungsausschuss in den Verfassungs- und Rechtsausschuss komme, werde die Linksfraktion sofort eine Sondersitzung des Gremiums beantragen, sagte Hahn. Er verwies darauf, dass der Landtag in diesem Falle laut Gesetz bis spätestens zum 19. Juli entscheiden müsse. Dem Parlament drohe damit in der Sommerpause eine Sondersitzung.
dpa hü yysn z2 sb
031601 Jul 07