Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 25.07.2007

Kaminski zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht befand den Leipziger Ex-Kämmerer der Vorteilsannahme für schuldig.
 
Leipzig. Der ehemalige Leipziger Stadtkämmerer, Peter Kaminski (CDU), ist gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 53-Jährigen der Vorteilsannahme in zwei Fällen für schuldig. Kaminski hatte in den Jahren 2001 und 2002 auf Kosten einer Brauerei das Berliner Sechs-Tage-Rennen besucht. Ende 2004 war er nach mehr als 14 Jahren im Amt unter dem Verdacht der Vetternwirtschaft abgewählt worden.

Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die Brauerei ihn nur zu den Radrennen eingeladen habe, um mit ihm zu werben, sagte der Vorsitzende Richter Berthold Pfuhl zur Urteilsbegründung. Zudem müsse Kaminski erkannt haben, dass auch auf zukünftige Diensthandlungen Einfluss genommen werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit in zwei minderschweren Fällen und eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro gefordert. Der Anwalt des 53-Jährigen plädierte hingegen auf Freispruch. Kaminski selbst hatte zu Prozessbeginn den Vorwurf der Vorteilsannahme bestritten. Er sei nur in Berlin gewesen, um im Auftrag der Stadt ein Sechs-Tage-Rennen nach Leipzig zu holen.

Leipzigs früherer Oberbürgermeister, der heutige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), hatte ausgesagt, er hätte die Dienstreise nicht genehmigt, wenn er gewusst hätte, dass ein Unternehmen sie finanziert. Fahrt- und Übernachtungskosten hätten von der Stadt übernommen werden müssen. Warum Kaminski keinen ordnungsgemäßen Antrag auf Kostenübernahme gestellt habe, sei ihm unerklärlich, sagte Tiefensee laut dem Protokoll seiner Vernehmung in Berlin. Er bestätigte allerdings, dass Kaminski im Auftrag der Stadt versucht habe, ein Sechs-Tage-Rennen nach Leipzig zu holen.

Ob Kaminski das Urteil anfechten wird, ist nach Angaben seines Anwalts noch unklar. Die Geldstrafe ist nach dem Urteil der 5. Kammer in 80 Tagessätzen zu zahlen. Kaminski wäre damit nicht vorbestraft. (dpa)

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