DNN/LVZ, 16.01.2008
Pensionsansprüche: Novelle der Novelle stößt auf Hindernisse
Dresden. Das Vorgehen bewegt sich hart am Rande einer Provinzposse. Da hatte die CDU/SPD-Mehrheit im November nach zähem Ringen mit der Opposition eine Neuregelung der Abgeordnetendiäten beschlossen, und keiner hatte einen entscheidenden Punkt bemerkt: Weit hinten im Gesetzeswerk war ein Passus versteckt, nach dem sich die Pensionsansprüche für Fraktionschefs verdoppeln, und die der Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF) um 50 Prozent. Langjährige Vorsitzende wie Fritz Hähle (CDU) oder dessen Ex-Kollege Peter Porsch (Linke) erhalten so über Nacht rund 2600 Euro Rente extra – neben ihren normalen Ansprüchen in Höhe von 3338 Euro.
Als der Deal mit den Luxuspensionen aufflog, wollte es keiner gewesen sein. Trotzdem war der Aufschrei groß. Von „Riesensauerei“ sprach die Opposition, für den Bund der Steuerzahler war es „ein Skandal“. Auf öffentlichen Druck hin kam Anfang Dezember die Kehrtwende. Die gerade novellierte Regelung werde geändert, teilte die CDU mit. Und Hähle verkündete, er persönlich werde sich „an die Spitze derer stellen, die sie wieder abschaffen“.
Kommende Woche ist es nun soweit, die Novelle der Novelle soll den Landtag passieren. Doch da droht neues Ungemach, diesmal in Form der Landtagsjuristen. Laut einem internen Vermerk an Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) ist die Heilung so gar nicht möglich. „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ lautet die Formel, die die Debatte erneut in Fahrt und die Strippenzieher in den Koalitionsfraktionen in die Bredouille bringt.
Beachtlich dabei ist das Verhalten der CDU/SPD-Vertreter im Rechtsausschuss. Mit 9 : 7 stimmten diese die Bedenken des juristischen Dienstes vom Tisch, mal wieder gegen die Opposition. Offensichtlich soll das neue Gesetz schlicht in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden. Mit zwei Pointen: Erstens könnte dann jeder ehemalige oder aktuelle Fraktionschef oder PGF – insgesamt sind das rund zwei Dutzend – dagegen beim Verfassungsgericht klagen. Und zweitens ist die Koalition zuweilen völlig anderer Meinung, in der Affäre um Geheimakten des Verfassungsschutzes zum Beispiel. Dort blockieren CDU und SPD den U-Ausschuss seit Monaten – mit Verweis auf „verfassungsrechtliche Bedenken“. Jürgen Kochinke