DNN/LVZ, 12.07.2008
Verfassungsgericht: Entscheidung zur Aktenaffäre am 29. August
Dresden. Seit einem Jahr behaken sich Regierung und Opposition wegen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Aktenaffäre. Gestern ging der Konflikt um die angeblich korrupten Netzwerke zwischen Behörden und Kriminellen vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig weiter. Streitpunkt dabei: Ist der U-Ausschuss überhaupt verfassungsgemäß? Eine Entscheidung wurde nach der zweistündigen Verhandlung allerdings nicht gefällt – sie soll am 29. August verkündet werden.
Anwalt Klaus Finkelnburg erklärte für die Regierung, der 80 Punkte umfassende Fragenkatalog sei nicht präzise formuliert, es gehe nur um „nebulös umschriebene Personen“ und „nichtssagende Begriffe aus der Mediensprache“. Der angebliche „Sachsen-Sumpf“ werde als gegeben unterstellt. Zudem sei der Ausschuss mit Themen überfrachtet, die er zeitlich nicht bewältigen könne. Er solle den Kernbereich der Regierung ausforschen und in laufende Verfahren hinein untersuchen. Das Gremium, so Finkelnburg, werde zum politischen „Tribunal“ der Opposition und veranstalte „nur noch Theater“.
Der Rechtsbeistand des Ausschusses, Martin Morlok, wies die Vorwürfe zurück.
Die Staatsregierung leiste sich einen „einzigartigen Fall von Totalverweigerung“. Man dürfe die Maßstäbe für U-Ausschüsse nicht so anlegen, „dass Kontrolle unmöglich wird“. Morlok: „Wenn man nur einen Verdacht hat, weiß man natürlich noch nicht genau, was herauskommt.“ Auch Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) habe im Landtag von einem „perfiden Netzwerk“ gesprochen.
Als denkbar gilt, dass die Verfassungsrichter einzelne Teile des Untersuchungsauftrages für verfassungswidrig erklären und die eigentliche Arbeit des Gremiums danach beginnen kann. Auch über die Herausgabe von Verfassungsschutz- und Regierungsakten soll damit entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bereits die Verfahren zur Sache eingestellt. Sven Heitkamp