Sächsische Zeitung, 22.07.2008
Ex-Abgeordneter verurteilt wegen Kinderpornos
Der Zwickauer Thomas Pietzsch (CDU) muss 5000 Euro zahlen für illegale Ausflüge ins Netz.
Er trete aus „gesundheitlichen Gründen“ zurück. Damit hatte Thomas Pietzsch Anfang Februar die Niederlegung seines Landtagsmandats begründet. Und CDU-Fraktionschef Fritz Hähle bedauerte den Abtritt des 55-jährigen Innen- und Wirtschaftsexperten, der seit 1990 im Landtag saß, als „großen Verlust“. Fünf Monate später ist die Wahrheit über die Rücktrittsgründe durchgesickert und eine Vertuschung aufgeflogen: Pietzsch trat zurück, weil die Justiz gegen ihn wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelte. Bereits im Herbst 2007 geriet er Recherchen von Radio Zwickau zufolge ins Netz einer bundesweiten Razzia wegen kinderpornografischer Schriften. Ende April akzeptierte Pietzsch einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu 50 Euro. Damit gilt er als vorbestraft.
100 Tagessätze zu 50 Euro
Pietzsch bestätigte die Angaben gestern Abend auf SZ-Anfrage. Zugleich verteidigte der Pfarrerssohn aber auch seine Art der Computer-Nutzung. „Als innenpolitischer Experte wollte ich doch damals eigentlich nur zum Thema Kinderpornografie im Netz recherchieren“, so Pietzsch. „Ich gestehe gar nichts.“ Er habe sich auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingelassen, die ihm einen Strafbefehl und Diskretion angeboten habe. „Ich hätte mich dagegen wehren sollen“, so Pietzsch heute. Doch er sei lieber zurückgetreten, „zum Schutz von Partei und Familie“.
Pietzsch will eigenen Angaben zufolge nicht mit dem damaligen CDU-Fraktionschef Fritz Hähle über sein Justiz-Problem gesprochen haben. Hähle drückte sich gestern auf SZ-Anfrage vorsichtiger aus. Es habe damals ein „vertrauliches Gespräch“ mit Pietzsch gegeben. „Mehr sage ich nicht dazu“, so Hähle. Nach SZ-Informationen ist der Fall Pietzsch jedoch bereits seit Monaten in hohen CDU-Kreisen bekannt. Der Rücktritt sei die Notbremse gewesen, um die Sache unter dem Deckel zu halten, heißt es. Denn spätestens mit Zustellung eines Strafbefehls muss auch der Landtag informiert werden.
Empört reagierte der SPD-Landtagsabgeordnete
Karl Nolle: Die Union habe mit ihrer „Doppelmoral und Doppelzüngigkeit“ die Öffentlichkeit und das Parlament über die wahren Rücktrittsgründe von Pietzsch getäuscht, so Nolle.
Von Annette Binninger