Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa/sn, 15:14 Uhr, 11.09.2008

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-Staatssekretär

 
Dresden (dpa/sn) - Im Prozess gegen Ex-Wirtschaftsstaatssekretär Wolfgang Vehse vor dem Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe wegen uneidlicher Falschaussage gefordert. Angemessen wäre eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sagte Staatsanwalt Ruediger Schröter am Donnerstag in seinem Plädoyer. Zudem hielt er eine Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro für angemessen. Der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sei indes nicht nachweisbar. Die Verteidigung beantragte Freispruch. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

Im Zentrum des seit Juni laufenden Verfahrens steht der Fördermittelskandal bei der Qualifizierungsgesellschaft QMF, die Personal vom Zentrum Mikroelektronik Dresden (ZMD) und Sachsenring Automobiltechnik AG (SAG) weiterbilden sollte. Sie hatte am 1. Januar 1999 das vormals staatseigene ZMD übernommen. Von 420 Beschäftigten kamen 140 in die QMF, die aber auch weiter in der Produktion tätig gewesen sein sollen. Dies ist nach den Regeln zur Verwendung von Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) unzulässig. Von 1999 bis 2003 flossen rund 21 Millionen Euro in das Projekt, 65 Prozent aus dem ESF, der Rest vom Freistaat.

Da es keine Belege für eine Untreue gebe, gebe es auch keine Beihilfe zur Untreue, sagte Verteidiger Stefan Heinemann. «Es gab keine Falschaussage, wenn überhaupt, dann nur fahrlässig und das ist nicht strafbar.» Zudem sei sein Mandant im U-Ausschuss als Betroffener einem Beschuldigten gleichzusetzen und nicht entsprechend belehrt worden. «Damit kann er sich keiner Falschaussage strafbar gemacht haben», so Heinemann. Vehse selbst hatte die Vorwürfe immer bestritten und hinsichtlich der Falschaussage darauf verwiesen, dass die im Ausschuss abgefragten Vorgänge fünf Jahre zurücklagen.

Im Landtags-Untersuchungsausschuss ging es um die Frage, ob eine Werbekampagne zum Nutzen der CDU im Jahr der Landtagswahl 1999 indirekt über Steuergelder finanziert wurde. Die SAG hatte für die Übernahme des ZMD Zuschüsse kassiert, deren Summe von 25 Millionen Mark noch einmal um vier Millionen Mark erhöht worden war. SAG- Vorstände sprachen von einer Art Spendendeal. SAG zahlte für die Werbekampagne dann drei Millionen Mark. Die Vorwürfe konnten nicht aufgeklärt werden, der Ausschuss beendete seine Arbeit ohne Abschlussbericht.

Ursprünglich war Vehse gemeinsam mit Ex-Abteilungsleiter Hans Neufischer wegen Untreue angeklagt. Der Vorwurf gegen Vehse war aber fallengelassen und sein Verfahren abgetrennt worden. Ein Erkennen der Rechtswidrigkeit seiner Handlungen bei der Fördermittelvergabe sei in der Hauptverhandlung nicht nachweisbar, begründete Ankläger Schröter nun den «Teilfreispruch» hinsichtlich der Beihilfe zur Untreue. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Vehse aber als Zeuge im U-Ausschuss bewusst und «mit direktem Vorsatz» Vorgänge zeitlich falsch eingeordnet, um dem unter Druck stehenden Ex-Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU) zu helfen. Schommer war im Sommer 2007 gestorben.

dpa sb yysn z2 ba
111514 Sep 08

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