Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 29.09.2008

Umgang mit Fraktionen, die eindeutig oder in Teilen extremistische Ziele verfolgen.

Entwurf Handlungsempfehlungen von Steffen Flath
 
Vorbemerkung: Extremisten im Sinne der Handlungsempfehlungen sind Rechts- und Linksextremisten. Von Bedeutung in Landtag und Kommunalvertretungen sind die NPD oder “Nationale Lisen“, die in der Regel NPD dominiert sind, bzw. die LINKE. Die NPD bekämpft ganz eindeutig die freiheitlich demokratische Grundordnung. Die LINKE ist differenzierter zu betrachten. Es gibt verschiedene Flügel von der Kommunistischen Plattform bis hin zu Pragmatikern.

1. Für die CDU kann es keine Zusammenarbeit mit der NPD und der LINKEN geben. Sind die Mehrheiten der Koalitionen oder zeitweilige Bündnisse notwendig, ist die Zusammenarbeit mit den unzweifelhaften Demokraten zu suchen.

2. Anträge von den Parteien am rechten und linken Rand sind generell abzulehnen. Situationsbedingt sollte die inhaltliche Diskussion und Auseinandersetzung gesucht werden. Gegen Ausfälle und Aussagen, die dem Ansehen des Freistaates Sachsen schaden, ist deutlich und schonungslos gegenzuhalten.

3. Die CDU sollte keine Bündnisse mit der LINKEN zur Bekämpfung der NPD eingehen. Diese helfen eher der NPD. Die Zurückdrängung der NPD ist ureigenste Aufgabe der CDU. Diese Aufgabe ist antiextremistisch, nicht antifaschistisch orientiert.

4. Geschäftsordnungen sind wichtig und meist lange Zeit nicht mehr veränderbar. Deshalb gründlich bedenken, wie Mehrheiten für Entscheidungen herbeigeführt werden können. Das Grundprinzip der Demokratie ist die Mehrheitsentscheidung. Der Konsensdrang der Runden Tische hilft in der Praxis meist nicht mehr.

5. Geschäftsordnungen konsequent anwenden. Das heißt, der Opposition und damit auch der NPD und Linksfraktion stehen Plätze in Gremien zu. Eine Stimmenthaltung oder auch die Wahl eines solchen Gremiums ist keine zusätzliche Legitimation des extremistischen Abgeordneten, sondern lediglich Respekt vor der Entscheidung des Wählers. Dies sollte als Erklärung zum Abstimmungsverfahren erfolgen.

6. Eigene Anträge oder Wahlvorschläge der CDU dürfen nur eingebracht werden, wenn sie eine Mehrheit ohne die Zustimmung von NPD und Linkspartei erhalten. Folglich ist eine Abstimmung mit anderen Parteien oder freien Wählern zu suchen.

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: