Agenturen, dpa/sn, 16:11 Uhr, 15.10.2008
Staatskanzlei klärt Wappenfrage - Nutzung vielfach erlaubt
Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat Klarheit in der «Wappenfrage» hergestellt. Nach dem Wappengesetz steht «jedermann die Verwendung des Wappens des Freistaates Sachsen zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken frei», teilte die Staatskanzlei in einer am Mittwoch bekanntgewordenen Antwort auf eine Anfrage des SPD- Abgeordneten
Karl Nolle mit.
Jede andere Verwendung - insbesondere zu kommerziellen Zwecken - bedürfe aber einer Genehmigung, hieß es. Nolle wollte wissen, ob die CDU bei einer Konferenz im September eine Erlaubnis für die Nutzung des Wappens erhielt. Nach Darstellung der Staatskanzlei war dieser Fall «genehmigungsfrei zulässig».
dpa su yysn n1 ba
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