RA Steffen Soult,- Presseinformation, 23.12.2008
"Strafverfahren gegen Herrn KHK Georg Wehling"
Presseinformation in Form einer offenen persönlichen Erklärung
Presseinformation in Form einer offenen persönlichen Erklärung im Zusammenhang mit:
Strafverfahren gegen Herrn KHK Georg Wehling:
a) Staatsanwaltschaft Dresden; Verfolgung Unschuldiger und Verleumdung zum Nachteil des Herrn Röger,
b) Staatsanwaltschaft Dresden; eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der uneidlichen Falschaussage vor dem 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages,
c) Staatsanwaltschaft Leipzig; wegen Geheimnisverrates,
Zeugenbeistandsverfahren Herr Georg Wehling
a) vor dem 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages
Verwaltungsverfahren gegen Georg Wehling
a) Disziplinarverfahren, geführt durch den Innenminister des Freistaates Sachsen.
Stichworte:
Strafanzeige wegen Nötigung und Verfolgung Unschuldiger
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes
Strafanzeige wegen Geheimnisverrates und Urkundenfälschung
Wer ist „GEMAG“?
Wahrheitssuche im "Abseits"
Persönliche Erklärung zum fragwürdigen Umgang der sächsischen Justiz mit dem
Leipziger Polizisten Georg Wehling
Ende des juristischen Trommelfeuers gegen den ehemaligen Leiter des Referats Organisierte Kriminalität der Leipziger Polizei, den Kriminalhauptkommissar Georg Wehling, oder Beginn einer neuen Attacke?
Subjektive Antworten von Herrn Wehling in einem dienstlichen Gespräch mit Verfassungsschützern hätten objektiviert werden müssen, das ist allerdings die Aufgabe der Nachrichtenbeschaffer. Ein bekannter Jurist des Freistaates Sachsen wurde durch Herrn Wehling weder verleumdet noch mit übler Nachrede überzogen.
Ein hinreichender Tatverdacht besteht also nicht. Als Rechtsbeistand des Herrn Wehling habe ich deshalb am 22. Dezember 2008 bei der Staatsanwaltschaft Dresden den Antrag gestellt, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen. Außerdem ergibt sich der Anfangsverdacht des Straftatbestands der Verfolgung Unschuldiger sowie der Urkundenfälschung, es wurde Strafanzeige und vorsorglich Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil die Entstehungsgeschichte wichtiger Vermerke des sächsischen Verfassungsschutzes auf dem Wege des Abgleichs von Gesprächsnotizen den Verdacht nahe legt, hierbei könne die Objektivität auf der Strecke geblieben und durch ein Gebräu aus Dichtung und Wahrheit ersetzt worden sein. Hinzukommt der zur Anzeige gebrachte Verdacht des Geheimnisverrates, da die Akten offen Informationen im Hinblick auf unbeteiligte Personen enthalten, die als Vertrauenspersonen die Geheimhaltungszusage der Staatsanwaltschaft genießen und nunmehr um ihr Leben bangen müssen.
Ebensowenig hat Herr Wehling in der vorigen Woche vor dem 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages, der sich mit dem so genannten „Sachsen-Sumpf“ beschäftigt, falsch uneidlich ausgesagt.
Wie bekannt ist, wurde Herr Wehling seit Jahren bereits mit einer ganzen Reihe von Verfahren überzogen, die sich allesamt auf ungerechtfertigte Anschuldigungen stützten und in denen letztlich mein Mandant vor Gericht obsiegte.
Auch das jüngste Ermittlungsverfahren wirft ein bezeichnendes Licht auf die sächsische Justiz. 6.445 Seiten Ermittlungsakten wurden mir als Verteidiger ursprünglich für eine Woche zur Einsicht übermittelt. Würde auf das Studium jeder Seite dieses Aktenbergs nur eine Minute verwandt, wäre allein dafür ein erheblich längerer Zeitraum erforderlich, als insgesamt zunächst eingeräumt wurde - von der erforderlichen Erwiderung in einem angemessenen Schriftsatz ganz zu schweigen. Deshalb habe ich zugleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Staatsanwaltschaft Dresden gestellt.
Trotz der Fülle der übermittelten Akten werfen sie mehr Fragen auf, als sie beantworten konnten. Deshalb wurden durch mich mehr als 60 Anträge gestellt, um weitere, für die Aufklärung erhebliche Akten, auf die Bezug genommen wird, zur Verfügung gestellt zu erhalten bzw. in verschiedenen Dresdner Büros suchen und notfalls beschlagnahmen zu lassen. Doch bereits aus den Akten, die zur Einsicht zur Verfügung standen, geht nach Auffassung der Verteidigung hervor, dass Herr Wehling nicht der sagenhafte zentrale Hinweisgeber „GEMAG“ des sächsischen Verfassungsschutzes war. Damit fliegt der im Sommer 2007 - in der Hochphase der „Sachsen-Sumpf-Ermittlungen“ - kolportierte "Teebeutel" - Schwindel auf. Bekanntlich stützten die eingesetzten Untersuchungsbeamten auf das angeblich zweimalige Aufbrühen derselben Ermittlungsergebnisse - mal polizeilich, mal nachrichtendienstlich - ihre gewagte Behauptung, die vom Verfassungsschutz
zusammengetragenen Fakten seien unzulässig aufgebauscht und ein Sumpf sei nicht
erkennbar.
Inzwischen ist nach unserer Auffassung aktenkundig, dass Herr Wehling nicht die sagenhafte Person „GEMAG“ war, sondern er von sächsischen Verfassungsschützern wenige Tage vor der verfügten Schließung des Referats Organisierte Kriminalität lediglich um fachliche Stellungnahmen zu Informationen gebeten wurde, die längst anderweitig in zig Treffs mit anderen Personen gewonnen waren.
Allerdings besteht berechtigter Anlass, Zweifel an der Führung der Akten beim Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen zu hegen. An verschiedenen Stellen finden sich in den angelegten Vermerken Informationen, die nicht aus den Gesprächen mit den jeweiligen Personen stammen. Und die parallel zur Niederschrift der wesentlichen Inhalte vorgenommenen Glaubwürdigkeitsbeurteilungen der eiskalt-mechanistisch als "menschliche Quellen" apostrophierten Personen blieben bislang gänzlich unter Verschluss.
Gerade diese Unterlagen sind jedoch erheblich für die Aufklärung von Sachverhalten, bei denen unterschiedlichen Gesprächspartnern auf höchst befremdliche Weise entweder Vertrauen geschenkt wird oder nicht.
Der selektive Umgang mit Fakten, das verdächtige Verfahren, verschiedene Zeugen unterschiedlich streng und tiefgründig zu befragen, und die fragwürdige Praxis, Gerüchte und "Nachrichten" vom Hörensagen einmal als Fakten niederzuschreiben und ein andermal zu verwerfen, wirft kein gutes Licht auf die sächsische Justiz. Die möglichst lückenlose Aufklärung des vom Verfassungsschutz selbst so gruppierten Komplexes "Abseits III", der sich auf Fälle Organisierter Kriminalität und Korruption in Leipzig bezieht, setzt voraus, endlich die wirklich relevanten Akten zu suchen und ggf. zu beschlagnahmen, um die Wahrheitsfindung nicht unter einem Aktengebirge zu ersticken, das mehr Fragen provoziert, als es zur Aufhellung des Geschehens beitragen kann. Geschieht es nicht, läuft die Wahrheitsfindung selbst Gefahr, in einem Abseits zu landen.
Nachdrückliche Forderungen in der genannten Richtung sind um so wichtiger, als das Geschehen rund um die ausführliche Befragung von Herrn Wehling durch die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses des Landtags in der vorigen Woche ein bizarres Beispiel lieferte, wie politisiert die Justiz in Sachsen ist und wie erschreckend schnell ihr vorauseilender Gehorsam dazu führt, dass sie sich gründlich vergaloppiert. War allein schon die Eröffnung eines neuen Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Wehling wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage vor dem U-Ausschuss unmittelbar nach der Unterbrechung der Befragung ein starkes Stück, weil überhaupt nur ermittelt werden dürfte, wenn die Parlamentarier alle ihnen wichtigen Fragen gestellt haben, so ist der offiziell mitgeteilte Vorbehalt, es könne zum Schluss doch noch zu dem Ermittlungsverfahren kommen, nicht anders zu werten als eine direkte Drohung.
Daher habe ich Strafanzeige wegen des Verdachtes der Nötigung und der Verfolgung Unschuldiger gegen Unbekannt gestellt, zudem werde ich Amtshaftungsansprüche für meinen Mandanten notfalls gerichtlich durchsetzen.
Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Dresden mit ihrer umgehenden Mitteilung zu einem neuen (rechtswidrigen) Ermittlungsverfahren die breite Öffentlichkeit gesucht, als ruhiges Nachdenken angeraten war.
Damit hat sie leider dazu beigetragen, dass Aufklärung und Wahrheitssuche im so genannten „Sachsen-Sumpf“ und in den Verfahren gegen meinen Mandanten auch Weihnachten 2008 weiterhin in einem erheblichen Umfang im „Abseits“ stehen.
Steffen Soult
Rechtsanwalt
Leipzig