Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 04.03.2009

„Korruptionsaffäre“: Anklage gegen Ex-Prostituierte zugelassen

 
Dresden. Das Landgericht Dresden hat in der sogenannten Korruptionsaffäre die Anklage gegen zwei ehemalige Prostiuierte zugelassen. Der Prozess wegen Verleumdung wird allerdings nicht bei der Großen Strafkammer des Landgerichts, sondern beim Amtsgericht eröffnet. Das teilte ein Gerichtssprecher gestern auf Anfrage mit.

Die beiden Frauen haben in den 90er Jahren im Wohnungsbordell „Jasmin“ in Leipzig gearbeitet. Das Bordell spielte eine wichtige Rolle in den Dossiers des sächsischen Verfassungsschutzes, die vor zwei Jahren die „Korruptionsaffäre“ auslösten.

Die beiden Ex-Prostituierten hatten behauptet, zwei Juristen als Bordellkunden auf Fotos wiedererkannt zu haben. Diesen Vorwurf erhoben sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und bekräftigten ihn später in den Medien. Die Staatsanwaltschaft Dresden hält die Angaben der Frauen für „bewusst unwahr“. Sie hatte gegen die Juristen ermittelt und keine Beweise für die Behauptungen gefunden.

Wegen der bundesweiten Bedeutung des Falls hatte die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht erhoben. Dort halten sich die Richter nicht für zuständig. Ein Termin für den Prozess beim Amtsgericht steht noch nicht fest. Die Anklagebehörde kann Rechtsmittel gegen die Zuständigkeit einlegen.

In einem weiteren Prozess muss sich demnächst eine Leipziger Journalistin vor dem Amtsgericht Leipzig wegen übler Nachrede verantworten. Sie hatte im Juni 2007 über einen anonymen Brief berichtet, in dem Beschuldigungen gegen einen Richter erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte Strafbefehl gegen die Reporterin erlassen. Da sie Einspruch eingelegt hat, wird der Fall nun vor dem Gericht verhandelt. (SZ/lot)

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