Karl Nolle, MdL

Dresdner Neueste Nachrichten, DNN, 24.04.2009

Hinweise gegen Nolle kommen von der Steuerfahndung

Staatsanwaltschaft bestätigt Pläne für Ermittlungsverfahren und bedauert Panne bei Information an Präsident Iltgen
 
Dresden (DNN). Der Ausgangspunkt für das geplante Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle liegt bei der Steuerfahndung. „Der in Rede stehende Vorwurf ergibt sich aus einer Mitteilung der Bußgeld- und Steuerstrafsachenstelle des Finanzamtes Freital“, erklärte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius. Am Vortag war bekannt geworden, dass die Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen Nolle plant. Gestern äußerten sich die Strafverfolger erstmals zu dem Fall. Wodurch die Aktivitäten der landläufig als Steuerfahndung bezeichneten Stelle ausgelöst worden sind, blieb offen.

Oberstaatsanwalt Christian Avenarius:
„Es ist derzeit noch völlig offen,
ob dieser Verdacht nach Abschluss
der Ermittlungen aufrechterhalten
werden kann.“

Avenarius bestätigt, dass nach Ablauf einer Äußerungsfrist (48 Stunden) für den Präsidenten des sächsischen Landtags ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges eingeleitet werden soll. Gegenstand des Verfahrens sei die Frage, „ob Herr Nolle als Geschäftsführer der Druckhaus Dresden GmbH möglicherweise bei der Beantragung von Investitionszulagen für die Jahre 2005 bis 2007 unzutreffende Angaben gemacht hat“.

Nolle hatte bereits am Vortag die Vermutungen zurückgewiesen und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern erklärt. „Ich habe keine falschen Angaben gemacht und auch keinen Euro erhalten, der mir nicht zugestanden hätte“, sagte Nolle gegenüber DNN. Er sei an Aufklärung interessiert.

Nolles Anwälte forderten gestern Landtagspräsident Erich Iltgen auf, der Einleitung der Ermittlungen zu widersprechen. Es dränge sich die Frage auf, warum die Vorgänge jetzt kurz vor den Landtagswahlen auf den Tisch kommen. Offenkundig seien die bereits länger zurückliegenden Angelegenheiten aus politischen Gründen recherchiert und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden.

Avenarius legte gestern Wert auf die Feststellung, dass gegen Karl Nolle lediglich ein Anfangsverdacht bestehe. „Es ist derzeit noch völlig offen, ob dieser Verdacht nach Abschluss der Ermittlungen aufrechterhalten werden kann.“ Gegenwärtig könne noch nicht gesagt werden, wann das Verfahren abgeschlossen wird. Dass Nolle bislang von der Staatsanwaltschaft noch nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten hat, begründete Avenarius mit dem besonderen Schutz von Abgeordneten. „Hier ist die Immunität ein Nachteil“, erklärte der Oberstaatsanwalt. Eine formlose Befragung sei nicht möglich gewesen. Die Immunitätsvorschriften verlangten, dass vor konkreten Ermittlungsschritten der Landtagspräsident informiert wird.

Die Staatsanwaltschaft verwahrt sich in diesem Zusammenhang auch nachdrücklich gegen die Unterstellung, einzelne Medien vorab von ihren Plänen unterrichtet zu haben. „Diese eindeutige Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Abgeordneten haben andere zu verantworten“, erklärte Avenarius.

Wegen einer Panne in der Staatsanwaltschaft waren laut Avenarius („Das ist sehr ärgerlich, wir bedauern das sehr.“) zu Wochenbeginn zunächst an Nolle und den Landtagspräsidenten Schreiben mit der Ankündigung des Ermittlungsverfahrens herausgegangen, bei denen die Unterschrift des Behördenleiters fehlte. Deshalb hieß es im Landtag noch am Mittwoch, ein offizielles Schreiben liege nicht vor. Das wurde gestern nachgereicht. Inzwischen hatte aber eine Zeitung schon von dem Fall Wind bekommen. Gegen die Berichterstattung wollen Nolles Anwälte „vorraussichtlich“ vorgehen, weil sich ihr Mandant dazu nicht äußern konnte.

Der ganze Sachverhalt ist pikant, weil Nolle in der Vergangenheit verschiedene politische Affären aufgedeckt hat und dabei immer wieder sowohl den Koalitionspartner CDU als auch die sächsischen Ermittlungsbehörden attackierte. Derzeit sorgt ein von Nolle für Ende Mai angekündigtes Buch über Blockparteimitglieder aus DDR-Zeiten bei den Christdemokraten für Unruhe. Am 30. August will sich Nolle wieder in der Landtag wählen lassen.
Ingolf Pleil

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Investitionszulage

Die Investitionszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Förderfähig sind grundsätzlich Erstinvestitionen. Die Förderquote liegt bei Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Dresden bei 27,5 Prozent.
Auf Antrag eines Unternehmens prüft das Finanzamt, ob die beantragten Dinge gefördert werden können. Was nicht förderfähig ist, wird gestrichen. Das ist bei einer Steuererklärung oder einem Fördermittelantrag ähnlich. Dann gibt es einen Bescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Nach Karl Nolles Darstellung werden ihm Sachen, die bei der Antragsprüfung gestrichen worden sind, nun als Betrugsversuch ausgelegt. Für ihn ist das nicht nachvollziehbar. Wenn er eine Zulage beispielsweise für ein Fahrrad beantragt und das Finanzamt sagt, dafür gibt es nichts und zahlt nur für alles andere, könne das nicht als Betrugsversuch ausgelegt werden. Betrug wäre es, wenn jemand einen Rasenmäher angibt, weil der gefördert wird, er in Wirklichkeit aber ein Fahrrad gekauft hat. I.P.

Karl Nolle im Webseitentest
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