Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 08.05.2009

Tillich muss Fragebogen zu DDR-Vergangenheit offenlegen

 
Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich muss nun doch weitere Angaben zu seiner DDR-Vergangenheit offenlegen. Das Verwaltungsgericht Dresden gab am Donnerstag einer entsprechenden Klage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ statt.

Die Staatskanzlei hatte die Herausgabe der Erklärungen zu seinem Lebenslauf abgelehnt. Das Magazin rief daraufhin das Gericht an. Das Gericht führte zur Begründung aus, an den nachgefragten Informationen bestehe angesichts der bevorstehenden Landtagswahlkampfes ein „erhebliches öffentliches Informationsinteresse“. Demgegenüber habe das Recht des Regierungschefs auf Schutz seines Persönlichkeitsrechts zurückzustehen. Von Belang sei dabei, dass es in den Fragebögen vor allem um die berufliche und politische Vergangenheit gehe.

Im Übrigen habe Tillich selbst selbst bereits weite Teile seiner privaten Biografie öffentlich gemacht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

Kritik wegen DDR-Vergangenheit

Der 50-jährige Tillich geriet Ende 2008 wegen seiner Ost-CDU-Vergangenheit unter Druck. Er übernahm mit einem Mandat der CDU-Blockpartei vor dem Mauerfall eine Führungsfunktion auf Kreisebene. Tillich räumte dies ein, bestritt aber eine Vertuschungsabsicht. Ihm wurde auch vorgehalten, bestimmte Details zu seiner Vergangenheit in den Fragebögen möglicherweise verschwiegen zu haben. In Sachsen wird Ende August ein neuer Landtag gewählt. Tillich ist Spitzenkandidat der CDU. (AP)

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