Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 08.05.2009

Verwaltungsgericht: Tillich muss Personalakte offenlegen

 
Dresden (J.K.). Schlappe für Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) vor Gericht: Die Staatskanzlei muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden „vollumfänglich und wahrheitsgemäß“ Auskünfte über Details einer Personalakte des Ministerpräsidenten geben. Damit entsprachen die Richter weitgehend einem Antrag des Nachrichtenmagazins Spiegel. Dabei geht es um eine schriftliche Erklärung zur DDR-Vergangenheit, die Tillich erstmals 1999 bei seiner Ernennung zum Europa-Minister in Sachsen hatte unterschreiben müssen. Kritiker hatten ihm Ende 2008 vorgeworfen, er habe seine Vita geschönt und den Fragebogen möglicherweise falsch ausgefüllt.

In dem Bogen werden Minister mit ostdeutscher Biografie unter anderem nach Stasi-Kontakten sowie dem Besuch von Parteischulen gefragt. Die Staatskanzlei weigert sich bisher, Details aus der Akte zu veröffentlichen. Gleichzeitig hatte sie aber einräumen müssen, dass der Ministerpräsident Anfang 1989 an einem Lehrgang an der DDR-Kaderschmiede für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg teilgenommen hat. Darüber hinaus hatte er in mindestens zwei Fällen dienstlichen Kontakt mit der Stasi. Nach Ansicht des Gerichts besteht mit Blick auf die Landtagswahl ein „erhebliches öffentliches Informationsinteresse“. Ein Anspruch auf Einsicht existiere nicht. Die Staatskanzlei kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben.

Karl Nolle im Webseitentest
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