Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 18:10 Uhr, 08.05.2009

CDU will zügige Immunitätsaufhebung ihrer Abgeordneten Nicolaus

Flath beantragt Ausschusssondersitzung - Kritik aus der SPD
 
Dresden (ddp-lsc). Der Immunitätsausschuss des Landtags wird sich bereits am 15. Mai mit dem Fall der CDU-Abgeordneten Kerstin Nicolaus befassen. Nach der von der Staatsanwaltschaft Zwickau beantragten Aufhebung ihrer Immunität wegen Betrugsverdachts hat CDU-Fraktionschef Steffen Flath die Sondersitzung des Gremiums beantragt. Er sehe darin «ein Signal, um im Interesse aller Beteiligten eine rasche Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegen Nicolaus» zu ermöglichen, sagte Flath am Freitag in Dresden. Kritik an diesem Vorgehen äußerte Koalitionspartner SPD.

Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Stefan Brangs sprach von einem «besonderen Beigeschmack, dass eine Fraktion eine Sondersitzung zur Aufhebung der Immunität einer eigenen Abgeordneten» beantragt. Es dränge sich «der Verdacht auf, dass ein parteiinterner Nominierungsstreit auf dem Rücken des Immunitätsausschusses ausgetragen werden soll».

Hintergrund ist die mögliche, innerparteilich umstrittene Direktkandidatur von Nicolaus für die Landtagswahl am 30. August, für die alle Wahlvorschläge bis 25. Juni eingereicht sein müssen. Regulär trifft sich der Immunitätsausschuss erst am 9. Juni. Auch der vorgezogene Termin garantiert indes nicht, dass die Immunität der 48-Jährigen noch rechtzeitig aufgehoben werden kann. Fällt der Ausschuss seine Entscheidung nicht einstimmig, muss der Landtag darüber abstimmen. Dieser kommt in der nächsten Woche und regulär danach erst wieder vom 24. bis 26. Juni zusammen.

Nicolaus wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft verdächtigt, bei der Abrechnung von Dienstfahrten betrogen zu haben. Vom Ausgang der Ermittlungen machte der CDU-Kreisverband Zwickauer Land die Nominierung seines Kandidaten abhängig. Der Landesrechnungshof hatte Ende 2007 Unregelmäßigkeiten bei Reise- und Telefonkostenabrechnungen über das Gemeindebüro Hartmannsdorf festgestellt und den Fall der Justiz übergeben.

Nicolaus war bereits Mitte November 2007 zu einer Geldstrafe wegen Fördermittelbetrugs verurteilt worden. Im Januar 2008 wurde sie als Hartmannsdorfer Bürgermeisterin suspendiert, wenige Monate später legte sie ihr Amt nieder. Dennoch wurde Nicolaus bei der Bürgermeisterwahl am 8. Juni 2008 überraschend mit mehr als 70 Prozent der Stimmen erneut gewählt, obwohl sie nicht auf dem Wahlzettel stand.

Von ddp-Korrespondent Tino Moritz
(Quellen: Alle auf ddp-Anfrage)

ddp/tmo/uge
081810 Mai 09

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