Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:57 Uhr, 08.05.2009

Vorläufig keine Antwort der Staatskanzlei zu Tillich-Fragebogen

 
Dresden (ddp-lsc). Trotz gerichtlich auferlegter Verpflichtung zu bestimmten Auskünften über Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sieht Sachsens Staatskanzlei vorläufig keine Veranlassung, entsprechende Medienanfragen zu beantworten. Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom Donnerstag werde die Staatskanzlei «Anfang nächster Woche» Stellung nehmen, sagte Regierungssprecher Peter Zimmermann am Freitag auf ddp-Anfrage in Dresden. Zudem wies er darauf hin, dass dem Antrag des Nachrichtenmagazins «Spiegel» lediglich zu einem Teil entsprochen worden sei.

Zwar hatten die Richter entschieden, dass das Magazin nicht wie beantragt Anspruch auf die Herausgabe von Kopien aus der Personalakte Tillichs habe. Allerdings begründeten sie dies mit der zugleich ausgesprochenen Verpflichtung zur «vollumfänglichen» und «wahrheitsgemäßen» Auskunft in schriftlicher Form. Dass der an Recht und Gesetz gebundene Freistaat dieser Aufforderung nicht nachkommen werde, sei nicht erkennbar.

Ob die Staatskanzlei gegen den Beschluss Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegt, ist nach wie vor offen. Sie sei derzeit damit befasst, das Richter-Votum «noch im Detail zu analysieren», sagte Zimmermann. Sollte der Freistaat keine Beschwerde «gegen den zu seinen Ungunsten entschiedenen Teil des Beschlusses» einlegen, werde die Staatskanzlei ihrer Auskunftspflicht «Anfang nächster Woche nachkommen».

Der «Spiegel» hatte dagegen geklagt, dass ihm bislang Auskünfte darüber verwehrt wurden, welche Antworten Tillich 1999 zu seiner DDR-Vergangenheit auf einem Fragebogen für Minister mit ostdeutscher Herkunft bei seinem Amtsantritt als Ressortchef für Bundes- und Europaangelegenheiten gegeben hat.

ddp/tmo/pon
081757 Mai 09

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: