Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 09.05.2009

Tauziehen um DDR-Vita von Tillich geht weiter

 
Dresden (DNN/J.K.). Auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden geht das Tauziehen um die DDR-Vergangenheit von Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) weiter. Gestern kündigte die Staatskanzlei eine Erklärung zu dem Richterspruch für Anfang kommende Woche an. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Regierungszentrale Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhebt. Im Rechtsstreit mit dem Magazin Spiegel hatten die Dresdner Richter am Donnerstag entschieden, dass die Staatskanzlei „vollumfänglich und wahrheitsgemäß“ Auskunft über Details einer Personalakte des Regierungschefs geben muss.

Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, die Tillich erstmals 1999 als Europa-Minister hat unterschreiben müssen. Kritiker hatten dem Regierungschef Ende 2008 vorgeworfen, er habe seine Vita geschönt und den Fragebogen möglicherweise falsch ausgefüllt. Regierungssprecher Peter Zimmermann wertete den Spruch der Dresdner Richter gestern als Teilerfolg. So sei Tillich weiterhin nicht zu Auskünften über Stasi-Kontakte verpflichtet. Dagegen forderte die Fraktionschefin der Grünen, Antje Hermenau, den Regierungschef auf, auf eine Berufung zu verzichten. „Ein Ministerpräsident muss dafür sorgen, dass dieses Amt unbeschädigt bleibt.“ Der SPD-Politiker Karl Nolle kündigte eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

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